Adventzeit und Alkohol am Steuer

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

In der kalten Jahreszeit steigt die Lust am Christkindelmarkt Punsch und Glühwein zu trinken.

Die Stärke dieser Getränke wird aber sehr oft unterschätzt, weil durch die Süße der Alkoholgeschmack nur gemindert wahrgenommen wird. Eine Heimfahrt unter Alkoholeinfluss kann schnell teuer werden. Im Zusammenhang mit Alkohol sind – unter Außerachtlassung von Probeführerscheinbesitzern und Berufskraftfahrern – zwei Grenzwerte maßgeblich: 0,5 und 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Wird im Zuge einer Kontrolle ein Alkoholgehalt zwischen 0,5 Promille und 0,8 Promille festgestellt drohen eine Strafe von mindestens 300,- Euro und eine Vormerkung im Verkehrsregister. Über 0,8 Promille muss man den Führerschein einen Monat abgeben.

Die Mindeststrafe bei 800,- Euro. Je höher der Grad der Alkoholisierung, umso länger ist der Führerschein weg und umso höher wird die Strafe ausfallen. Die Polizei darf Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder das auch nur versuchen ohne Verdacht auf Alkoholisierung zum Alkotest auffordern.

Verweigert man diesen Test grundlos, geht die Behörde von 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut aus und zwar selbst dann, wenn man gar nichts getrunken hat. In diesem Fall sind mindestens 1.600 Euro und der Führerschein für ein halbes Jahr weg. Genießen Sie die Weihnachtsfeier und den Punsch mit Freunden am Weihnachtsmarkt. War es aber ein feuchtfröhlicher Abend, nehmen Sie ein Taxi um sicher nach Hause zu kommen. Es ist in Ihrem eigenen Interesse. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schon jetzt eine besinnliche Adventzeit und frohe Weihnachten.

 

Mag. Alexander Rimser ist Rechtsanwalt in Floridsdorf