Besitzstörung: Erfolgreich gewehrt!

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Die SHELL-Tankstelle auf der Leopoldauer Straße 49 hat vor Monaten begonnen, Abmahnungen an Autofahrer auszuschicken, wenn diese über die Liegenschaft gefahren sind. Im Falle der Nichtbezahlung von 290 € wurde eine Besitzstörungsklage angedroht.

Zwischenzeitig habe ich in einigen Besitzstörungsverfahren die rechtliche Vertretung der Beklagten übernommen. Bereits im ersten Verfahren hat das Gericht das Klagebegehren abgewiesen, weil die Pächterin der Tankstelle keinen Rechtsbesitz an der Liegenschaft nachweisen konnte.

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Konkret hat das Gericht im Endbeschluss ausgeführt: „Die bloße Innehabung der Liegenschaft zum Zweck der
Erbringung von nicht näher definierten Dienstleistungen für die Grundstückseigentümerin verschaffte
ihr aber keinen Rechtsbesitz, was sie (…) zu verkennen scheint.“. Einfach gesagt, ist es der Pächterin der Tankstelle nicht gelungen, einen Besitz an der Tankstelle nachzuweisen.

Da bereits aus diesem Grund die Klage in der ersten Verhandlung abgewiesen wurde konnten die weiteren strittigen Punkte nicht mehr ausjudiziert werden. Obwohl die Pächterin ein Rechtsmittel angemeldet hat wurde dieses nicht ausgeführt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

In anderen in meiner Kanzlei anhängigen Verfahren hat die Pächterin immer rechtzeitig vor der Verhandlung die Klage zurückgezogen und die Kosten meines Einschreitens bezahlt. Ich gehe davon aus, dass auch die noch anhängigen Verfahren in gleicher Art beendet werden.

Das ist nun kein Freibrief, absichtlich über die Liegenschaft zu fahren ohne etwas zu konsumieren. Ich verwehre mich nur dagegen, Autofahrer durch die Drohung mit einer (letztlich unzulässigen) Besitzstörungsklage um EUR 290,00 zu erleichtern. Das ist nämlich gerade nicht der Sinn des gerichtlichen Besitzschutzes.

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 18, 1210 Wien.
T: 01/ 522 19 73.