Das neue Pflichtteilsrecht

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Der Gesetzgeber hat aufgrund europarechtlicher Vorgaben das Erbrecht grundlegend überarbeitet. Die neuen Regelungen gelten für Todesfälle ab dem 1. Jänner 2017 und besonders die Neuregelung des Pflichtteilsrechtes ist bedeutsam.

Grundsätzlich kann jeder über sein Vermögen frei verfügen und zwar auch über den Tod hinaus. Das Gesetz sichert aber bestimmten, dem Erblasser nahestehenden Personen, einen Mindestanteil dieses Vermögens mit dem sogenannten Pflichtteil (das entspricht dem halben gesetzlichen Anspruch). Der sogenannte Noterbe erhält also aus dem Nachlass auch dann etwas, wenn er in einem Testament nicht bedacht wurde.

Seit 1. Jänner 2017 sind neben dem Ehegatten nur noch die Kinder des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt. Der bisher bestehende Pflichtteilsanspruch der Eltern (bzw. der Geschwister und Großeltern) wurde ersatzlos gestrichen. Dem Ehegatten steht nunmehr übrigens auch ein eingetragener Partner gleich. Die gesetzliche Erbfolge wurde aber nicht geändert, sodass z.B. die Eltern eines verheirateten kinderlosen Verstorbenen weiterhin neben dem Ehegatten erben. Erweitert wurde die Möglichkeit den Pflichtteil auf die Hälfte zu mindern, falls über einen langen Zeitraum kein Kontakt wie in einer Familie üblich besteht.

Der Pflichtteil wird mit dem Todestag fällig, kann aber frühestens ein Jahr nach dem Tod von den testamentarischen Erben eingefordert werden. Das Gericht könnte die Zahlung des Pflichtteiles über Antrag sogar für fünf Jahre stunden. Dabei ist aber zu bedenken, dass dafür jährlich 4% Zinsen zu bezahlen sind. Durch das neue Erbrecht ist es ratsam, auch bereits errichtete Testamente zu überprüfen, ob diese der aktuellen Rechtslage entsprechen.

Mag. Alexander Rimser ist Rechtsanwalt in Floridsdorf