Der gute Vorsatz

1451
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Pünktlich zu Jahresbeginn verzeichnen Fitnessstudios regen Zulauf. Immerhin hat man sich vorgenommen, wieder mehr Sport zu machen. Was aber, wenn man nach einigen Wochen keine Zeit mehr findet oder nicht mehr hingehen will? Endet der Vertrag dann automatisch nach Ablauf der Befristung?

Unbefristete Verträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Zumeist werden Mitgliedschaftsverträge befristet abgeschlossen und in den AGB ist vereinbart, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wurde. Versäumt man die Kündigungsfrist muss man weiterbezahlen, obwohl man die Leistung nicht mehr will. Um das zu vermeiden ist im Konsumentenschutzgesetz geregelt, dass Unternehmer ihre Kunden bei automatischen Vertragsverlängerungen vor Beginn der Kündigungsfrist auf die Notwendigkeit der Kündigung gesondert aufmerksam machen müssen (z.B. per Mail).

Ohne diesen Hinweis kommt es zu keiner Vertragsverlängerung und endet der Vertrag nach Ablauf der Befristung. Selbstverständlich darf die Leistung nach Ablauf der Vertragsdauer aber auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Wer trotz dieser Warnung nicht fristgerecht kündigt, kann sich auf eine unzulässige Verlängerung nicht berufen. Betroffen von automatischen Verlängerungen sind nicht nur Fitnessstudios, son-dern die meisten befristeten Verträge wie Pay-TV oder Singlebörsen im Internet. Auch bei diesen Verträgen muss immer gewarnt werden, widrigenfalls endet der Vertrag.

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 8, 1210 Wien. T: 01/ 522 19 73.