Auch innerhalb der EU benötigt man bei einem Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument, mag man dieses auch nicht immer vorweisen müssen. Als Reisedokument gelten nur der Reisepass und der Personalausweis.
Ein Führerschein ist, entgegen der gängigen Meinung, kein Reisedokument. Reisepass und Personalausweis müssen in der Regel gültig sein, wenn man in ein anderes EU-Land reist. In einigen Mitgliedstaaten der EU ist es aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen zulässig, mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass einzureisen, z.B. Italien, Frankreich, Deutschland und Ungarn. Bei Flugreisen sollte der Reisepass immer gültig sein, weil Fluglinien eine Beförderung auch mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass ablehnen können. Der Personalausweis darf übrigens nicht abgelaufen sein. Innerhalb des Schengenraums werden Reisedokumente im Normalfall bei der Einreise nicht mehr kontrolliert.
Es ist zu beachten, dass einige Mitgliedsstaaten der EU nicht zum Schengenraum gehören, wie Großbritannien, Rumänien und Bulgarien. Aber auch wenn die Reisedokumente im Schengenraum nicht beim Grenzübertritt kontrolliert werden, müssen diese bei Verlangen im Ausland vorgewiesen werden können. Kinder benötigen für Auslandsreisen mittlerweile einen eigenen Reisepass. Die frühere Miteintragung im Reisepass eines Elternteils gilt heute nicht mehr. Abschließend ist noch zu beachten, dass auch Tiere wie z.B. Hunde und Katzen einen „Reisepass“ benötigen, wenn man sie ins europäische Ausland mitnimmt. Es handelt sich dabei um den EU-Heimtierausweis, den man beim Tierarzt bekommt.