Der Verkehrsunfall

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.

Nach der Judikatur ist ein Verkehrsunfall „jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende, Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personenschaden oder Sachschaden zur Folge hat“.

In der österreichischen Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass bei jedem Verkehrsunfall die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt werden muss. Ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt und verlässt den Unfallort ohne die Polizei zu verständigen, begeht man „Fahrerflucht“ und kann bestraft werden. Handelt es sich bei dem entstandenen Schaden um einen reinen Sachschaden, reicht es aus, wenn die am Unfall beteiligten Personen ihre Daten (Name und Anschrift) austauschen. Dabei ist es aber nicht ausreichend bloß anzugeben, wie man heißt und wo man wohnt. Das muss dem Anderen durch Vorweis eines Ausweises nachgewiesen werden. In diesem Fall ist die Verständigung der Polizei nicht nötig.

Passiert ein Unfall mit Sachschaden und können die Daten aber nicht ausgetauscht werden, so z.B. bei einem Parkschaden oder, weil man keinen Ausweis mitführt, muss zwingend eine Verständigung der Polizei erfolgen. Es reicht aber aus, die Polizei telefonisch zu verständigen, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.

Unter Straßenverkehr ist übrigens die räumliche Fortbewegung von Personen oder Sachen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verstehen. Das kann auch ein Einkaufswagen, den Sie am Parkplatz eines Supermarktes schieben und der mit einem parkenden Auto kollidiert, sein.

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 18, 1210 Wien.
T: 01/ 522 19 73.