Die Regeln der Piste …

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.

Viele Schifahrer freuen sich schon auf die kommende Schisaison. Wussten Sie aber, dass auf der Schipiste auch Regeln bestehen die einzuhalten sind? Und, dass eine Verletzung dieser Regeln unangenehme und teure Folgen nach sich ziehen kann?
Die sogenannten FIS Regeln sind zwar kein Gesetz aber im Falle eines Unfalles/Vorfalles wird das Verhalten der beteiligten Schifahrer anhand dieser Sorgfaltspflichten beurteilt. Gerichte setzen voraus, dass jeder Benutzer einer Schipiste diese Regeln auch kennt. Kommt es zu einem Unfall mit Körperverletzung kann ein im Widerspruch zu den FIS Regeln stehendes Verhalten straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Die FIS Regeln sind übrigens als Mindeststandard anzusehen und gelten in fast allen Ländern, in denen alpiner Wintersport ausgeübt wird, als Verhaltensmaßstab.
Der oberste Grundsatz auf der Schipiste ist es, auf andere Pistenbenützer Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass niemand anderer gefährdet oder geschädigt wird. Beispielsweise muss die Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen angepasst werden. Benützer von Schipisten müssen daher z.B. immer auf Sicht fahren, also so schnell, dass sie innerhalb ihrer Sichtweite stehenbleiben oder ausweichen können. Weiters hat der vorausfahrende Pistenbenützer immer „Vorrang“ und es muss genügend Abstand zu ihm gehalten werden.

Die vollständige Aufzählung aller 10 FIS Regeln würde den Umfang der Kolumne sprengen, weshalb ich Ihnen empfehle, diese vor dem kommenden Schiurlaub im Internet nachzulesen. Viel Spaß auf der Piste wünscht Ihnen …