Die Staatsanwaltschaft

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Derzeit ist die Staatsanwaltschaft in den Medien vertreten: Im Gegensatz zum Gericht ist die Staatsanwaltschaft eine weisungsgebundene Behörde, die Sachverhalte auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüfen muss.

Sie vertritt den Staat und damit uns alle mit dem Ziel, ihr bekannt gewordene strafrechtliche Handlungen vor die (Straf-)Gerichte zu bringen. Zum überwiegenden Teil werden die Staatsanwaltschaften von der Polizei in Kenntnis gesetzt, mit der Bitte, diese zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft überprüft den Sachverhalt und wird nötigenfalls eigene Ermittlungen anstellen, wenn der Sachverhalt (noch) nicht hinreichend geklärt ist. Da die Staatsanwaltschaft zur Objektivität verpflichtet ist kann sich jeder darauf verlassen, dass sowohl belastende aber auch entlastende Umstände berücksichtigt werden.

Ergibt sich nach Abklärung des Sachverhaltes, dass kein strafbares Verhalten vorliegt wird ein Strafverfahren entweder gar nicht eingeleitet oder eingestellt. Nur dann, wenn nach Abschluss der Ermittlungen doch der begründete Verdacht eines strafbaren Verhaltes vorliegt, kann es zur Anklage kommen (oder Diversion). Kommt es zu einer Anklage wird ein unabhängiges Gericht die Vorwürfe im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen, wobei der Angeklagte seine Sicht und seine Beweise vorbringen kann. Nur dann wenn das Gericht zur Überzeugung kommt, dass ein strafbares Verhalten gesetzt wurde, kommt es zu einer Bestrafung (oder einer Diversion).

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 8, 1210 Wien. T: 01/ 522 19 73.