In der grauen Theorie sollten allerspätestens 2024 die ersten Bewohner das Stadtentwicklungsgebiet ,An der Schanze‘ in Donaufeld besiedeln. Die Theorie wird immer theoretischer. Denn im Juni gab es zwar – aus Bauträgersicht endlich – den naturschutzbehördlichen Bescheid. Der wurde aber umgehend beeinsprucht.
Das Projekt an der Grenze zur Donaustadt liegt fix und fertig in den Schubladen, die Durchfahrt An der Schanze ist zum Ärger vieler Anrainer seit einem Jahr gesperrt. Eigentlich planten die Bauträger einen Baustart Ende 2021. Vorgesehen sind 1.560 Wohnungen (90% geförderter Wohnbau) und 460 Einheiten in einem Studentenheim auf 9,6 Hektar. Statt wie meist ein halbes Jahr, brauchte die MA22 für den naturschutzbehördlichen Bescheid 28 Monate. Auch weil andere Projekte erfolgreich beeinsprucht worden waren.
Die Freude bei den Bauträgern über einen Baustart 2023 währte nur kurz. „Gegen diesen Bescheid wurden Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Wien erhoben. Ein Verfahren ist daher derzeit anhängig“, so die MA22.
Die Beschwerde der Umweltorganisation VIRUS erläutert Wolfgang Rehm: „Die Erhebung von Schutzgütern ist unzureichend, die vorgeschriebenen Maßnahmen ebenfalls. Spezies wurden ausgeklammert, deshalb kommt es zu falschen fachlichen Bewertungen. Das Ausgleichsverfahren für die Wechselkröte ist nicht ,state of the art‘.“
Beim Wiener Verwaltungsgericht gibt es bereits eine Beschwerdebeantwortung und eine Stellungnahme von VIRUS. Eine mündliche Verhandlung wurde beantragt. Eine Entscheidung 2023 scheint eher unwahrscheinlich.
Für die Bauträger ist das natürlich „mühsam“. Sie hoffen, dass der Bescheid so wie ausgestellt Rechtskraft erlangt: „Besser morgen als übermorgen.“ Es mussten „ohnehin enorme Ausgleichsflächen geschaffen werden“, so ein Beteiligter. Weitestgehend zusammenhängende Flächen (über zwei Hektar) im Nahbereich, die bis zu 20 Jahre ,gemonitored‘ werden müssen. Baubewilligungen liegen vor, ein Baustart ist in einem Jahr angedacht. Die massive Teuerung stellt die Bauträger bei der Vergabe der Bauleistungen noch vor eine immense Aufgabe. „In einem Zeitraum zu dem Wohnraum immer knapper wird, Projekte künstlich zu verzögern, ist ein Irrsinn“, so einer der Bauträger.
Dabei wäre eine Verzögerung noch nicht mal das schlimmste Szenario für die Bauträger. VIRUS verlangt in seiner Beschwerde: „Es wird über die UVP-Pflicht bzw. die Einleitung eines Feststellungsverfahrens zu entscheiden sein“. Verlangt das Verwaltungsgericht (nachträglich) eine Umweltverträglichkeitsprüfung, würde das die erteilten Baubescheide aushebeln und An der Schanze komplett an den Start zurück katapultieren. -Hannes Neumayer