Unterstützungserklärungen
Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in Bezirksvertretungen vertreten sind, können ab sofort Unterstützungserklärungen für die Kandidatur bei den Wahlen im Herbst sammeln. Für die Kandidatur bei einer Bezirksvertretungswahl benötigt die wahlwerbende Partei 50 Unterschriften von wahlberechtigten Personen in diesem Bezirk, für die Kandidatur bei der Gemeinderatswahl 100 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis.
Unterschreiben können die wahlberechtigten Wienerinnen und Wiener die Unterstützungserklärungen in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei der MA 62. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wohnbezirk der Unterzeichnerin bzw. des Unterzeichners kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine Unterstützungserklärung für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden.
Die Unterschriftsleistung für eine Unterstützungserklärung kann ab sofort erfolgen. Die Eintragung in die Wählerevidenz kann ab dem Stichtag (14. Juli 2020) bestätigt werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter wien.gv.at/wahlen