Floridsdorferin am Gehweg von Radfahrer niedergeführt – Verfahren eingestellt: Nicht genug Rippen gebrochen!

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Faksimile: Kronen Zeitung.
Faksimile: Kronen Zeitung.

Die Floridsdorferin Sabine B. wurde am Gehweg An der oberen Alten Donau von einem Radfahrer niedergeführt. Mit der Rettung ging es ins Spital, das erstattete automatisch Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ließ den Radfahrer ungeschoren davon kommen: Weil die Frau nicht schwer genug verletzt war! Das berichtet die Kronen Zeitung.Es war kein 0-8-15-Unfall. Immerhin schickte die Wiener Polizei den Vorfall sogar als eine ihre vier bis fünf täglichen Pressemeldungen am 14. Mai aus: „An der oberen Alten Donau: Schwerer Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Fußgängerin! Ein 29-jähriger Radfahrer befuhr gestern einen Gehsteig, als eine 29-jährige Frau aus einem Hauseingang kommend den Gehsteig betrat. Es kam zum Zusammenstoß, wobei beide Beteiligte zu Boden stürzten. Die Fußgängerin erlitt diverse, teilweise schwere Verletzungen. Der Radfahrer wurde leicht verletzt, er prallte nach dem Zusammenstoß mit der Frau noch gegen einen abgestellten PKW, der dadurch beschädigt wurde.“

Sabine B. erlitt Prellungen an Hüfte und Armen und einen Rippenbruch. Unfassbar: Für die Staatsanwaltschaft war sie offenbar nicht schwer genug verletzt, berichtet die Krone. Frau B.: „Der Amtsarzt sagte, ich hätte drei statt nur einen gebrochenen Rippe gebraucht!“ Obwohl der Radler auf dem Gehweg unterwegs war und vor dem Hauseingang nicht abbremste, meinte die Staatsanwaltschaft, dass keine grobe Fahrlässigkeit bestehe. Für Frau B. ist das unverständlich: „Ich konnte mich eine Woche kaum bewegen, hatte drei Wochen Schmerzen und war auch beruflich beeinträchtigt.“

Einen  „Justizskandal“ ortet FPÖ-Gemeinderat Michael Niegl: „Die Frau hatte noch Glück. Ein älterer Mensch oder ein Kind hätten tot sein können.“ Er fordert ein härteres Vorgehen gegen „Rad-Anarchisten“.