Gefährliches Privatdarlehen?

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Es ist heute üblich geworden, sich Geld nicht bei der Bank sondern von Freunden und Verwandten auszuborgen. Was auf den ersten Blick nicht problematisch ist, kann am Ende massiv unangenehm werden. Nämlich, wenn das Geld nicht wie vereinbart zurückgezahlt wird. Rechtlich betrachtet ist das Borgen von Geld ein Darlehen. Durch das Übergeben des geborgten Geldes sowie der Abrede des Schuldners, dieses Geld in einer bestimmten Frist zurückzuzahlen kommt rechtlich ein sogenannter Darlehensvertrag zustande. Ein schriftlicher Vertrag ist mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. zwischen Ehegatten) nicht notwendig.

In der Pr­­axis kommt es bei privaten Darlehen ohne schriftliche Vereinbarung zu Konflikten, wenn der Darlehensnehmer das Geld zurückbezahlen soll aber es nicht kann oder will. Die Argumente des Schuldners lauten dann, man habe doch gar kein Geld erhalten oder aber, es wäre kein Darlehen sondern ein Geschenk gewesen.

Spätestens hier hat der Darlehensgeber ein Beweisproblem: Wenn es keine entsprechende Vereinbarung gibt steht Aussage gegen Aussage. Aus diesem Grund empfehle ich selbst bei Privatdarlehen im Freundes- und Verwandtenkreis immer eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen und diese unterschreiben zu lassen.

In der Vereinbarung müssen die Namen des Darlehensgebers und Darlehensnehmers, die Höhe des gewährten Darlehens (sowie etwaiger vereinbarter Zinsen), die Auszahlung an den Darlehensnehmer mit Datum, die Art der Rückzahlung (Ratenzahlung oder Einmalzahlung) und – ganz wichtig – die Fälligkeit der Rückzahlung angeführt werden. Ohne eine solche Vereinbarung könnte Sie ein Freundschaftsdienst oder eine Gefälligkeit teuer zu stehen kommen.

 

Mag. Alexander Rimser ist Rechtsanwalt in Floridsdorf