Parkpickerl, die X-te. Anfang September gibt es rund um die Schwarzlackenauer Bussardgasse helle Aufregung. Nach einer Anzeige strafen hier die Parksheriffs (MA67) streng ab. Laut Anrainern wurde die Begründung, „ihr steht’s alle am Gehsteig“ genannt. Das belegt auch ein Organmandat, das der DFZ vorliegt. MA46 und Bezirk hatten aber kommuniziert: Das ist kein Gehsteig!
Die Situation im Mini-Grätzl Bussardgasse-Puschkingasse-Tschechowgasse-Fuchsensteig: Die Gässchen sind Teil der Schwarzlackenau, vor den Häusern gibt es auf beiden Seiten eine Pflasterung, die anders aussieht als die Straße (siehe Bild). Aber räumlich – wie oft bei Gehsteigen üblich – NICHT abgehoben ist. Die Diskussion, ob das nun ein Gehsteig ist oder nicht, ist in Siedlungsgebieten in Wien legendär. Die Fakten:
– Ein paar hundert Meter entfernt, in der Josef-Türk-Gasse nahe der Kirche, führte ein
Anrainer vor über zehn Jahren einen Musterprozess. Der unabhängige Verwaltungssenat Wiens entschied: Kein Gehsteig. Einfach gesagt: Ein Gehsteig muss zwar nicht räumlich abgehoben sein, aber in solchen Fällen dann klar – durch Linien – ersichtlich als Gehsteig erkennbar gemacht werden.
– Der Rechtsauffassung folgt laut einem internen Papier auch die für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten zuständige MA46.
– Bei einem Info-Termin im Februar bestätigten das auch Mitarbeiter der MA46: Kein Gehsteig, hier darf geparkt
werden.
Gehsteig, oder nicht? Die Strafen in der Bussardgasse wären somit also illegal. Die DFZ-Anfrage bei der MA67 harrte zehn Tage einer Beantwortung. Intern diskutierten die Wiener Behörden heftig unterschiedliche Standpunkte. Das Ergebnis: Bei der Abstellfläche handelt es sich, nach aktuelleren Rechtsprechungen, doch um einen Gehsteig. Die Strafe erfolgte zu Recht, wird nur aus Kulanz storniert. Die MA67: „Dass seitens der MA46 ursprünglich eine andere Rechtsauffassung an die Bezirks- vorstehung kommuniziert wurde ist ein Irrtum, welcher mittlerweile aufgeklärt wurde.“
Damit ist das Parken auf solchen Gehsteigen untersagt. Auch wenn es derzeit noch nicht überall kontrolliert wird. Der Bezirk wird in den nächsten Monaten hier weitere Abstellplätze am Gehsteig mit Linien markieren.
Übrigens: Gehsteig oder nicht, es muss die Restfahrbahnbreite (in Einbahnen: 2,60 Meter) eingehalten werden. Sackgassen sind Fahrbahnen mit Gegenverkehr, hier müssen 5,2 Meter neben parkenden Autos verbleiben. Und streng genommen gilt: In Einbahnen muss rechts geparkt werden. Und nicht, wo man selber will. -H.N.