Über mehrere „seit vielen Monaten, zum Teil Jahre, verlassene oder eingestellte Baustellen in Jedlesee“ ärgert sich Wolfgang C.. Als Beispiele nennt er die Häuser Wiener Gasse 18, Gerstlgasse 7, das Haus Ecke Anton Störck Gasse / Christian-Bucher-Gasse. Die Baustellen sind eingerichtet, die Gehsteige teils gesperrt - Aktivitäten sind aber eher Mangelware. Die DFZ hat bei der MA37 (Baupolizei) nachgefragt.
Generell ist es möglich bzw. erlaubt, Baustellen ruhen zu lassen. Das Bauvorhaben muss allerdings ab Bekanntgabe des Baubeginns innerhalb einer Frist von vier Jahren abgeschlossen sein: „Solange alles ordnungsgemäß gesichert ist, haben wir als Baupolizei in diesem Zeitraum keine Möglichkeit der Einflussnahme“, heißt es in einer Stellungnahme.
In der Wiener Gasse 18 und der Anton-Störck-Gasse 61 wurde der Baubeginn im April bzw. März 2024 gemeldet. „Ob und wann weitergebaut wird, ist uns nicht bekannt. Vor April 2028 kann von unserer Seite nichts veranlasst werden“, sagt die MA37.
Anders ist der Fall der Gerstlgasse 7: Aufgrund herabfallender Fassadenteile im Jahr 2022 wurde der Gehsteig durch die Feuerwehr im Zuge einer notstandspolizeilichen Maßnahme gesperrt. Seitens der Baubehörde erging an die Gebäudeeigentümerin der Auftrag, die Fassade instandzusetzen. Da die Gebäudeeigentümerin diesem Auftrag nicht nachgekommen ist, wurde die Ersatzvornahme bei der MA25 beantragt und Strafanzeige bei der für Baurecht zuständigen MA64 erstattet. Und das wurde mittlerweile erledigt, der Gehsteig ist nun wieder benutzbar. -H.N.















