Hunde in Wien

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Der beste Freund des Menschen hat in Wien kein leichtes Leben und muss sich, bzw. sein Halter, an einige Regeln halten, wenn er nicht böse Post vom Magistrat bekommen will. Nimmt man sich einen Hund, muss dieser einen Chip haben und in der Heimtierdatenbank erfasst sein. Dann kann oder muss man den Hund zur Hundesteuer anmelden.

Vor der Anmeldung muss ein Nachweis über den Besuch eines Sachkundekurses vorliegen. Es handelt sich um einen mehrstündigen Kurs, bei dem grundlegende Kenntnisse über Hundehaltung vermittelt werden. Sind diese Hürden genommen, gilt: auf öffentlichen Plätzen sind Hunde generell an der Leine zu führen oder müssen einen Maulkorb tragen. Wichtig ist: Selbst das Stiegenhaus eines Wohnhauses gilt als öffentlicher Platz. Der Hund muss in jedem Fall immer kontrollierbar sein. In öffentlichen Parkanlagen und auf Lagerwiesen muss der Hund an der Leine sein.

An öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, zum Beispiel in Lokalen, Geschäften oder auf Veranstaltungen, muss der Hund einen Maulkorb tragen. Hat man einen sogenannten Listenhund, muss dieser auf öffentlichen Plätzen immer einen Maulkorb haben und angeleint sein, sodass er kontrollierbar ist. Man muss einen eigenen Hundeführschein besitzen und darf den Hund nur jemanden überlassen, der ebenfalls diese Berechtigung hat. Hält man sich nicht an diese Regeln, drohen empfindliche Strafen. Das zeigt ein Fall aus meiner Kanzlei: Eine Hundehalterin wurde mit 200,- Euro bestraft, weil ihr Schoßhund angeblich nicht angeleint war.

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 8, 1210 Wien. T: 01/ 522 19 73.