Illegale Moschee: Keine Vereinbarung zwischen Außenministerium und Republik Iran

601
Moscheebesucher? Bild: WIFF.
Moscheebesucher? Bild: WIFF.

Im Streit um den illegalen Betreib einer Moschee durch das „Zentrum der Islamischen Kultur Imam Ali“ im Gewerbegebiet in Leopoldau gab es sogar eine Anfrage im Nationalrat. Jetzt liegt die Antwort vor: Laut Außenministerin Kneissl gibt es  „zwischen dem BMEIA und der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien keinerlei Vereinbarung in der gegenständlichen Sache“. Und das Grundstück erhält demnach definitiv nicht den Status der Exterritorialität.

Vor acht Wochen hatte die Floridsdorfer SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger drei Fragen an das Außenministerium gerichtet (hier nachlesen): Im Prinzip ging es darum, ob es beim Ankauf der Liegenschaft durch die Republik Iran irgendwelche Vereinbarung gab, aus der der Iran und der Verein schließen konnten, dass trotz ausdrücklichem Verbot einer religiösen Nutzung in der Flächenwidmung, eine solche dennoch möglich wäre.

Die Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ankauf der Liegenschaft in Floridsdorf durch die Republik Iran“ im Wortlaut: „

Am 3. Februar und am 7. Juni 2016 fanden Gespräche zwischen Vertretern der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien und Vertretern der Protokollabteilung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) statt, in deren Rahmen der Erwerb der Liegenschaft in der Richard-Neutra-Gasse angekündigt und um die Befreiung von der Grunderwerbsteuer ersucht wurde.

Das Ersuchen um Steuerbefreiung wurde seitens des BMEIA am 3. August 2017 schriftlich abgelehnt, da es sich bei der vorgesehenen Nutzung nicht um hoheitliche Aufgaben einer Mission gemäß Art. 3 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WDK) handelt. Bei einem weiteren Treffen am 23. April 2018 wurde dieser Standpunkt den Vertretern der Botschaft nochmals dargelegt.

Am 15. Jänner 2018 und am 25. Februar 2019 sprachen Vertreter der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien erneut in der Protokollabteilung des BMEIA vor, um zu informieren, dass in der gegenständlichen Liegenschaft keine „Moschee“ errichtet werde, sondern nur das Islamische Zentrum „Imam Ali“ und die „Farabischule“ von der Mollardgasse in die neue Liegenschaft übersiedeln werden. Für den Standpunkt des BMEIA, dass die Liegenschaft nicht als zur Botschaft gehörig anzusehen sei, wurde Verständnis geäußert.“

Interessant ist die schulische Nutzung, denn laut Baupolizei ist eine solche ebenso nicht möglich. Die Frage „Erhält die Liegenschaft, da sie im Eigentum der Botschaft steht, den Status der Exterritorialität?“ wird vom Außenministerium mit Nein beantwortet. Und auch eine mögliche Vereinbarung mit dem Iran wird bestritten: „Es gibt zwischen dem BMEIA und der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien keinerlei Vereinbarung in der gegenständlichen Sache.“