Kellergasse Neu: Durchfahrtsverbot begeistert nicht alle

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Karl Mareda und Wolfgang Irschik am Senderparkplatz. Bild: Privat.
Karl Mareda und Wolfgang Irschik am Senderparkplatz. Bild: Privat.

Seit Anfang Oktober ist die Neuregelung der Stammersdorfer Kellergasse in Kraft: In beiden Fahrtrichtungen gilt ein Durchfahrtsverbot! Eine Regelung, die nicht alle restlos begeistert und auch nicht für alle Autofahrer klar verständlich ist. Die FPÖ fordert: „Wenn schon, dann macht es wenigstens ordentlich.“ Die DFZ hat sich angesehen, wie gut die Regelung funktioniert und wie es weitergehen soll.

Über die wenig freundlichen Proteste aus Hagenbrunn hat die DFZ in der letzten Ausgabe berichtet. Genutzt hat es den Niederösterreichern wenig. Denn der Floridsdorfer Bezirksvertretung war es bei der von März bis Oktober gültigen Regelung wichtig, noch heuer erste Erfahrungen sammeln zu können.

Das gilt ab sofort (bis Ende Oktober):
In der Stammersdorfer Kellergasse ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art in beiden Fahrtrichtungen in der Zeit von 1. März bis 31. Oktober, von Freitag bis Sonntag, von 10 bis 22 Uhr, sowie werktags, Montag bis Donnerstag, von 16 bis 22 Uhr, jeweils nach den Einfahrten zum Senderparkplatz verboten. Ausgenommen sind der Linienbus und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Durchfahrtsverbot von Hagenbrunn kommend. Bild: DFZ.
Durchfahrtsverbot von Hagenbrunn kommend. Bild: DFZ.

Im Prinzip wird die Kellergasse, bzw. von Niederösterreich kommend die Landesstraße, in den angegebenen Zeiträumen zur Sackgasse. Die Zufahrt zu dem nun abgetrennten Parkplatz ist zu jeder Zeit gestattet. Ein gelbes Hinweisschild am Beginn der Kellergasse in Stammersdorf verwirrt etwas (obwohl es bereits einmal adaptiert wurde): Es soll lediglich auf das beim Senderparkplatz gültige Durchfahrtsverbot hinweisen.

„Der stadtbekannte Hohlweg soll ruhiger werden“, erklärt die Bezirksvorstehung Floridsdorf in einer Aussendung. Bezirksvorsteher Georg
Papai: „Eines war allen Beteiligten von Anfang an klar: Wir müssen weg von einer stark befahrenen Durchzugsstraße und zurück zu einer Kombination aus Erreichbarkeit und Ruhe, um die traditionelle Heurigen- und Weinkultur wieder besser erlebbar zu machen. Das ist uns mit diesem Entwurf gelungen!“ Allerdings wünscht auch er sich stärkere Polizeikontrollen, „sonst bringt die Regelung nichts“.

Eine Regelung, die offenbar für viele nicht ganz so einfach zu verstehen ist, wie die unzähligen Nachfragen bei der DFZ zeigen. Kontrolliert wird sie von der Polizei dennoch. Ob auch gestraft oder nur ermahnt wird, ist den Beamten überlassen. Papai: „Bei mir sind bislang fünf oder sechs Beschwerden eingelangt. Da sorgt oft ein liegengebliebenes Hundstrümmerl für mehr Aufregung.“

Der Floridsdofer Alt-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek wähnt sich schon im Frühjahr: „Es scheint, als hätte man den 1. April bereits vorverlegt. Mit solchen Fehlleistungen wird man die Verkehrsteilnehmer mit Sicherheit nicht für die neue Lösung gewinnen können.“
Unglücklich ist die Lösung sicher für die (wenigen) Anrainer der Senderstraße und am Bisamberg, sowie die Kleingartensiedler am Kallusweg. Sie können aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die FPÖ hat die Regelung schon in der Bezirksvertretungssitzung abgelehnt. Klubobmann Karl Mareda und Gemeinderat Wolfgang Irschik (Bild links) sehen die Umsetzung als problematisch an: „Das ist ein Schildbürgerstreich! Ohne bauliche Maßnahmen lässt es sich weder praxisgerecht umsetzen, noch behördlich exekutieren.“ Die MA 28 soll die Errichtung von automatisch absenkbaren Pollern, etc. erarbeiten – so der FPÖ-Antrag in der Bezirksvertretung im November. Damit haben voraussichtlich die Wiener Linien wenig Freude.

Schild am Beginn der Kellergasse. Bild: Privat
Schild am Beginn der Kellergasse. Bild: Privat

Übrigens: Mit 31. Oktober ist der Spuk zumindest temporär bis 28. Februar wieder vorbei. Im Dezember wird weiter diskutiert, wie eine verkehrsberuhigte Kellergasse in Stammersdorf aufgewertet werden kann und welche Marketing-Maßnahmen man setzen kann. -Hannes Neumayer