Leopoldau: Bürgerinitiative beantragt Baustopp auf Siemensäcker!

1038
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Stein

Droht dem ersten Mega-Bauprojekt in Wien ein Baustopp? Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung fordert die Bürgerinitiative Siemensäcker einen Baustopp!

„Die BI Siemensäcker hat die Verzögerungstaktik der SPÖ/GRÜNE-Stadtregierung leid. Auch die wiederholten Gesprächsanfragen der Bürgerinitiative sind bis zuletzt von der Sozialbau AG medial rigoros abgeschmettert worden. Selbst wenn nun für Anfang Dezember 2018 ein erstes (!) Gespräch über unsere Rechtsanwälte vereinbart werden konnte, war höchste Zeit zu handeln“, erklärt BI-Sprecher Helmut Sommerer. Hintergrund: Ende September 2018 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts (keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen) mit sofortiger Wirkung aufhebt. Ob ein UVP-Verfahren notwendig ist, muss nun neuerlich geklärt werden.

Siemensäcker: Bauarbeiten intensiviert

„Das stört offenbar weder die Stadt Wien noch den Bauträger Sozialbau AG. Das Tempo der Verbauung sogar noch gesteigert worden. Die Arbeiten starten laut Augenzeugenberichten teils vor 5:30 Uhr morgens und enden abends erst gegen 22:30 Uhr. In den vergangenen Wochen hat sich die Anzahl der Baukräne von sechs auf beachtliche zwölf Stück erhöht“, so Sommerer. Deshalb hat die BI nun selbst reagiert und Antrag auf Baustopp eingebracht.

Siemensäcker: Die Forderungen im Detail:

  • Der Gemeinderat als Oberbaubehörde oder die Baubehörde (MA 37) selbst mögen sämtliche erteilte Baubewilligungen, die das Areal Siemensäcker betreffen, für nichtig erklären.
  • Sofern die Bauführung auf dem Areal weitergeführt wird, soll die Baubehörde unmittelbar den Bau einstellen (= Baustopp).
  • Anhängige Baubewilligungen auf dem Areal sind bis zur rechtskräftigen Klärung der UVP-Pflicht auszusetzen.
  • Allfällig sonstige erteilte Genehmigungen (z.B. naturschutzrechtlich) sind von den zuständigen Behörden ebenfalls als nichtig zu erklären.

Aufgeben ist für Sommerer keine Option: „Sollte den Anträgen nicht unmittelbar Folge gegeben werden, wird die BI Siemensäcker amtshaftungsrechtliche Schritte einleiten!“

MEHR INFOS:

https://www.dfz21.at/dfz/siemensaecker-erste-abrissarbeiten-gestartet/

Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.
Bauprojekt Siemensäcker. Bild: BI Siemensäcker.