Mega-Bau neben Schutzzone ohne ‘Bauverhandlung’

3341
Entwurf für den Neubau in der Michtnergasse 6. Bild: (c) ZOOMVP.AT
Entwurf für den Neubau in der Michtnergasse 6. Bild: (c) ZOOMVP.AT
Stein

Jedlesee: §70a ermöglicht Hausbau ohne vorherige Anrainereinbindung.

Geht das? Ohne übliche Bauverhandlung mit Anrainern einfach zu bauen beginnen? Offensichtlich ja, zeigt ein aktueller Fall am Beginn der Michtnergasse in Jedlesee.

Gerhard Petrides traute im Juni seinen Augen nicht. Am Grundstück direkt neben ihm hing plötzlich eine Bauanzeige. Verwundert, warum er als direkter Anrainer keine Einladung zur Bauverhandlung erhielt, begann er zu recherchieren. Das Ergebnis: In der Michtnergasse 6 wird das alte, in Teilen der Bausubstanz auf 1860 datierte, Haus abgerissen und im  Anschluss ein neuer Wohnbau errichtet. Ohne Bauverhandlung. Denn der Bauwerber nutzt §70a: Quasi ein verkürztes Verfahren. Anrainer können im Nachhinein Beschwerde einlegen. Was natürlich wesentlich komplizierter ist, weil man sich einen Experten leisten muss, der das Objekt unter die Lupe nimmt.

Dass alles rechtens ist, hier auch Bezirk oder Bezirksvorsteher keine Möglichkeiten einzugreifen haben, sagt Petrides selbst: „Als
Anrainer bist du machtlos.“ Dennoch ist er empört, denn sein Haus ist noch in der Schutzzone, Änderungen an der Substanz oder gar der Fassade sind nur mit strikten Auflagen möglich: „Neben mir wird ein 12-Meter-Haus mit zig Wohnungen gebaut. Wir sollten aber den Dorfcharakter in Jedlesse erhalten und nicht mit Profitgier zerstören!“

„Neben mir wird ein 12-Meter-Haus mit zig Wohnungen gebaut. Wir sollten aber den Dorfcharakter in Jedlesse erhalten und nicht mit Profitgier zerstören!“

Das Haus in der Michtnergasse 6 ist mittlerweile abgerissen. Der Baubeginn steht bevor. Die DFZ hat auch mit dem Bauherren gesprochen. Edith Schlögl, Vorstand fair-finance Immobilien- AG, über das Projekt in Jedlesee: „Wir errichten ein Wohnhaus mit 12 Wohnungen. Das Haus ist also relativ klein, mit vielen Freiflächen und kein hässlicher Klotz.“ Die Wohnungen werden unbefristet vermietet. Dass nach §70a gebaut wird, bestätigt sie, weil es sonst zu erheblichem Zeitverlust gekommen wäre: „Und das geht nur, wenn man alle Bauvorschriften hundertprozentig einhält. Wir können uns als Fonds keine negativen Schlagzeilen erlauben.“ – H. Neumayer