Dienstag, 6. Oktober, 2026
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Mehr Sicherheit: E-Moped-Verbot auf Radwegen

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E-Moped-Verbot. Bild: Stadt Wien/Fürthner.
E-Moped-Verbot. Bild: Stadt Wien/Fürthner.

Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima begrüßt das von Mobilitätsminister Peter Hanke auf den Weg gebrachte E-Moped-Verbot auf Radwegen, das mit 1. Oktober in Kraft tritt. Besitzer*innen von E-Mopeds müssen ihre Fahrzeuge künftig anmelden und versichern. Waren sie bislang wie Fahrräder eingestuft, werden sie nun gesetzlich Mopeds mit Verbrennungsmotor gleichgestellt und müssen somit auf der Straße fahren. Außerdem gilt neben der Versicherungspflicht auch Führerschein- und Helmpflicht. 

„All dies erhöht die Sicherheit auf Wiens Radwegen, denn E-Mopeds waren in vielen Fällen viel zu schnell unterwegs und sind auch aufgrund ihres Gewichts eine echte Gefahr für Radfahrende und Fußgänger. Wir haben uns als Stadt Wien lange dafür stark gemacht, dass diese schweren motorisierten Gefährte von den Radwegen verschwinden, denn Radfahrende sollen auf den Radwegen sicher unterwegs sein. Wien baut die Radinfrastruktur laufend aus – allein im Hauptradwegenetz wurden in den vergangenen Jahren über 100 Kilometer neue Radwege errichtet und im Bezirksnetz noch einmal um die 50 km. Mir sind sichere Radwege ein zentrales Anliegen und wir werden diese weiter ausbauen. Ein Schwerpunkt ist aktuell der Ringradweg, wo wir im Herbst mit dem ersten Abschnitt beginnen und den Rad- und Fußverkehr entflechten und so sicherer für alle machen“, so Sima. 

Verkehrsplaner Harald Frey vom Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien und Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Bild: Stadt Wien/Fürthner.
Verkehrsplaner Harald Frey vom Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien und Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Bild: Stadt Wien/Fürthner.

Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hatten gezeigt, dass knapp zwei Drittel der E-Mopeds deutlich über den bislang erlaubten 25 km/h unterwegs sind. Auch laut Verkehrsexperten der TU Wien beeinträchtigen E-Mopeds vor allem aufgrund ihres Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das Sicherheitsgefühl am Radweg massiv: Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage, dazu kommt das Gewicht des Fahrers und in vielen Fällen zusätzliche Ladung. Zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor, das auf der Straße fahren muss, wiegt rund 46 kg. Somit sei es für Sima überfällig, dass E-Mopeds künftig nicht mehr auf den Radwegen fahren dürfen.

Kennzeichen, Versicherung und Pickerl verpflichtend

Mit der Neueinstufung müssen E-Mopeds definierter Klassen – insbesondere Fahrzeuge der Klasse L1e-B mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h und Antrieb ohne Tretunterstützung – künftig über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Besitzer benötigen ab 1. Oktober ein Kennzeichen und eine Zulassung. Darüber hinaus unterliegt das Fahrzeug einer regelmäßigen Begutachtung gemäß § 57a KFG, sie brauchen also ein sogenanntes „Pickerl“. Zusätzlich wird das Tragen eines geeigneten Helms verpflichtend – alles Regelungen, wie sie auch für herkömmliche Mopeds gelten. All diese Maßnahmen machen das Radfahren auf den Radwegen sicherer und dies sei das zentrale Anliegen sowohl des Mobilitätsministeriums als auch der Stadt.

Ab 1. Oktober 2026 werden Fahrzeuge der Klasse L1e-B, umgangssprachlich auch als „E-Mopeds“ bekannt, in Österreich nicht mehr als Fahrrad, sondern als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft. Damit werden u. a. Zulassung, Haftpflichtversicherung, Prüfplakette, Führerschein und Helm verpflichtend, gleichzeitig dürfen die Geräte nicht mehr auf Radwegen genutzt werden. Aus Sicht des ÖAMTC kommt das für tausende, bisher legale Fahrzeuge faktisch einem Verbot gleich. Eine praktikable Möglichkeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen und auf kurzem Weg eine Zulassung zu bekommen, gibt es laut Club aktuell jedoch in vielen Fällen nicht.

Tausende Nutzer:innen betroffen 

Besonders betroffen sind gewerbliche Nutzer:innen, aber auch zahlreiche Privatpersonen. „Im städtischen Bereich geht es vorrangig um die Lieferdienste, die, wie bereits angekündigt, auf E-Bikes und andere Fahrzeuge ausweichen wollen. Aber auch viele ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzen E-Mopeds für ihre Alltagswege“, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Der Club geht in Österreich von mindestens 20.000 privaten Nutzer:innen aus, deren Fahrzeuge demnächst praktisch wertlos werden. 

Der ÖAMTC fordert daher die rasche Schaffung einer Zulassungsmöglichkeit für bestehende „E-Mopeds“. „Die Komplexität des Themas wurde von der Politik offensichtlich unterschätzt“, kritisiert Hoffer. „Wir erneuern daher unseren Vorschlag, bei einem runden Tisch gemeinsam nach Lösungen im Sinne der Konsument:innen zu suchen. Es braucht klare Regeln, die alle Interessen berücksichtigen – und keine weiteren Schnellschüsse!“ Aus Sicht des ÖAMTC fehlt im Bereich Kleinfahrzeuge derzeit jedenfalls der Blick aufs Ganze: Es werden immer wieder Einzelmaßnahmen gesetzt, eine breite Diskussion, die viele offene Fragen im Sinne der Betroffenen lösen könnte, bleibt jedoch aus. 

Die wichtigsten ÖAMTC-Forderungen auf einen Blick (Stand: September 2026)

  • „Zulassung light“ für bestehende L1e-B-Fahrzeuge 
  • Rechtssicherheit für Betroffene
  • Wertverlust bereits legal genutzter Fahrzeuge verhindern
  • Runder Tisch zum Thema „Mikromobilität und Verhaltensregeln bei deren Nutzung“ mit Politik, Behörden, Herstellern und Interessenvertretungen 

In wenigen Wochen treten die neuen Regeln für sogenannte „E-Mopeds“ in Österreich in Kraft. Ab 1. Oktober 2026 werden Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die bisher rechtlich als Fahrräder behandelt wurden, als Kraftfahrzeuge eingestuft. E-Mopeds dürfen dann nicht – wie alle anderen Mopeds auch – auf Radwegen oder anderen Radfahranlagen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn. Mit der neuen Regelung kommen für die betroffenen Fahrzeuge auch entsprechende Pflichten: Sie müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Sturzhelmpflicht. Zusätzlich gelten – im Sinne der hohen Standards der österreichischen Verkehrssicherheit – die weiteren kraftfahrrechtlichen Vorgaben, unter anderem die regelmäßige Begutachtung. 

„Ein Fahrzeug das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein – und deshalb braucht es hier faire und nachvollziehbare Regeln. Ab 1. Oktober gehören diese Fahrzeuge auf die Straße und nicht mehr auf den Radweg. Zusätzlich müssen sie auch den Anforderungen der hohen Verkehrssicherheitsstandards eines Kraftfahrzeuges entsprechen. Damit schaffen wir mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig war uns wichtig, den Menschen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben und sie bei dem Umstieg auf beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes zu unterstützen“, sagt Mobilitätsminister Peter Hanke.

BMIMI organisiert Verkehrssicherheitstrainings für Essenszusteller:innen

Besonders relevant ist die Umstellung für jene, die E-Mopeds im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen – etwa für Essenszustellungen. Viele von ihnen werden – wie auch in anderen Ländern üblich – auf Fahrräder und E-Bikes umsteigen. Um diese Gruppe beim sicheren Umgang mit den neuen Regeln zu unterstützen, organisiert das Mobilitätsministerium österreichweit für den Zeitraum 2026 bis 2029 Fahrrad- bzw. E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings für Zustellerinnen und Zusteller. Die Trainings werden von qualifizierten Radfahrschulen durchgeführt, Anmeldungen sind ab dem 1. Oktober 2026 möglich.

Im Mittelpunkt steht das Thema „Sicher und rechtskonform unterwegs – auch unter Zeitdruck“. Vermittelt werden unter anderem grundlegende Kenntnisse der StVO, Verkehrszeichen und Vorrangregeln sowie die sichere Ausstattung und praktische Anwendung der Verkehrsregeln. Im Praxisteil wird das richtige Verhalten in komplexen Verkehrssituationen trainiert – insbesondere im Umgang mit Fußgängerinnen und Fußgängern, öffentlichen Verkehrsmitteln und parkenden Fahrzeugen.

„Neue Regeln müssen nicht nur bekannt sein, sondern auch im Alltag funktionieren. Gerade Zustellerinnen und Zusteller sind viele Stunden im Straßenverkehr unterwegs und stehen dabei oft unter Zeitdruck. Deshalb setzen wir neben klaren gesetzlichen Vorgaben auch auf praktische Unterstützung. Mit den extra auf Zusteller*innen zugeschnittenen Verkehrssicherheitstrainings bis 2029 schaffen wir ein österreichweites Angebot, das direkt im Alltag ansetzt und die Sicherheit der Fahrer:innen sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer:innen fördert“, so Hanke.

Die Lieferdienstplattformen Lieferando, foodora und Wolt werden die freiwilligen Trainings über ihre Plattformen bewerben. Die Teilnahme der Essenszusteller:innen an dem Kurs wird von den Plattformen mit 50 Euro unterstützt. 

„Lieferando Österreich fokussiert seit jeher auf Fahrrad- und E-Bike-Zustellung. Gemäß unseres Credos ‚Safety first, Pizza second‘ begrüßen wir daher die neue Regelung und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsministerium. Klare rechtliche Rahmenbedingungen und gezielte Unterstützungsangebote sind für uns ein wichtiger Ansatz, um Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Unsere Fahrer:innen unterstützen wir aktiv beim Umstieg – unter anderem mit zielgruppengerechter Information, Sicherheitskampagnen und E-Bike-Leasing-Kooperationen“, so Natascha Mauthner, Geschäftsführerin Lieferando Österreich.

„Die Gesetzesnovelle schafft klarere Verhältnisse und sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Wir freuen uns, in enger Kooperation mit dem Ministerium die Rider bei dieser Umstellung mit passenden Schulungsprogrammen zu unterstützen, und beteiligen uns gerne an der Finanzierung dieses Projekts. Die Verkehrssicherheit liegt uns bei foodora sehr am Herzen, deshalb haben wir bereits im Vorfeld des 1. Oktobers proaktive Schritte unternommen, um unsere Rider auf diesen Wechsel vorzubereiten. Seit Juni informieren wir sie über die neuen Regeln und waren den ganzen Sommer über mit Roadshows in ganz Österreich unterwegs, um ihre Fragen im persönlichen Gespräch zu beantworten. Ab 1. Oktober stellt unsere gesamte Flotte auf Fahrräder und E-Bikes um, und wir investieren einen siebenstelligen Betrag, um unseren Ridern den Zugang zu hochwertigen E-Bikes zu attraktiven Konditionen zu ermöglichen“, sagt Dragan Milovanovic, Managing Director foodora Österreich.

„Digitale Lieferplattformen werden ein immer wichtigerer Teil der lokalen Wirtschaft und lebenswerter Innenstädte – damit wächst auch unsere Verantwortung, einen Beitrag zu sicherer Mobilität zu leisten. Deshalb unterstützen wir die wichtige Initiative des Mobilitätsministeriums, damit Zustellpartner:innen und alle anderen Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind“, erklärt Joscha Domdey, Geschäftsführer Wolt Austria.

Bewusst späteres Inkrafttreten ab 1. Oktober für die Fahrer:innen

Die neuen Bestimmungen treten bewusst erst am 1. Oktober 2026 in Kraft und nicht wie die anderen Teile der Gesetzesnovelle schon mit 1. Mai 2026. Damit erhielten die Besitzerinnen und Besitzer sowie insbesondere jene, die E-Mopeds beruflich nutzen, mehrere zusätzliche Monate, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. Mobilitätsminister Peter Hanke: „Wir haben das Inkrafttreten bewusst später gewählt, damit niemand von heute auf morgen vor neuen Anforderungen steht. Die zusätzlichen Monate boten Zeit für Information, Vorbereitung und den notwendigen Umstieg.“

Das Mobilitätsministerium steht seit Erarbeitung der neuen Regelungen regelmäßig mit den Zustellplattformen im Austausch. Informationen in verschiedenen Sprachen werden unter diesem Link zur Verfügung gestellt. 

„Derzeit bestehen bei E-Moped-Nutzenden in Österreich noch Wissenslücken hinsichtlich der neuen Regelungen. Gute Kenntnisse der Verkehrsregeln, das sichere Beherrschen des Fahrzeugs, geeignete Schutzausrüstung und gegenseitige Rücksichtname sind aus Sicht des KFV wesentliche Bausteine der Unfallprävention, damit alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich durch den Alltag kommen“, so KFV Direktor Mag. Christian Schimanofsky.

E-Mopeds sind keine Fahrräder mehr – Letzter Teil der StVO- & KFG-Novelle wird umgesetzt

Mit der Neuregelung wird eine bisherige rechtliche Unklarheit beseitigt: Fahrzeuge der Klasse L1e-B werden künftig einheitlich als Kraftfahrzeuge behandelt und nicht mehr wie bisher als Fahrräder. Damit gelten für E-Mopeds grundsätzlich dieselben kraftfahrrechtlichen Regeln wie für herkömmliche Mopeds. Gleichzeitig wird die Nutzung von Radfahranlagen durch diese Fahrzeuge beendet.

„Wir wollen einen Straßenverkehr, in dem klar ist, welches Fahrzeug wo unterwegs sein darf, welche Regeln dafür gelten und in dem alle Fahrzeuge auch wirklich verkehrstauglich sind. Mit der E-Moped-Regelung schaffen wir diese Klarheit und wir verbinden die neue Rechtslage mit Information und konkreter Unterstützung“, so Hanke abschließend.

Mit dem Inkrafttreten der neuen „E-Mopedregelung“ wird der letzte Teil der angekündigten StVO- & KFG-Novelle von Mobilitätsminister Peter Hanke umgesetzt. Seit Mai 2026 ist es Städten und Gemeinden möglich verkehrsberuhigte Zonen zu verordnen und auch für E-Scooter gelten deutlich strengere Bestimmungen. Dieses Gesamtpaket ist ein bedeutender Schritt für die Verkehrssicherheit in Österreich und stellt erneut den Reformwillen im Mobilitätsressort unter Beweis.

Weiterführender Link: https://www.bmimi.gv.at/emopeds

Deutlich strengere Vorschriften gelten ab 1. Oktober 2026 in Österreich für die sogenannten „E-Mopeds“, also E-Bikes mit 25 km/h Bauartgeschwindigkeit ohne Pedale. Vor dem Inkrafttreten hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) Betroffene tiefergehend befragt. Jeder Sechste fühlt sich demnach derzeit noch schlecht über die Neuerungen informiert. Die größte Sorge ist die Führerscheinpflicht. Ein Drittel der Befragten war mit ihren „E-Mopeds“ zudem bereits in Unfälle verwickelt.

Wien, 9. September 2026. Für das Fahren mit „E-Mopeds“ gelten derzeit noch dieselben Regeln wie für E-Bikes, sofern die Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und die Nenndauerleistung von 250 Watt nicht überschritten werden. Doch am 1. Oktober 2026 treten gravierende Gesetzesänderungen in Kraft. Diese „E-Mopeds“ gelten dann als Kraftfahrzeuge. Damit werden sie den bis zu 45 km/h schnellen Mopeds mit Verbrennungs- oder Elektromotoren gleichgestellt. Sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen fahren und unterliegen einer vollständigen Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht. 

„Das spätere Inkrafttreten dieser Neuerung gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Wenn sie ihre Fahrzeuge weiter nutzen wollen, brauchen die Lenker und Lenkerinnen einen Führerschein. Zudem müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert werden“, erklärt Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO. „Im Gegensatz zu herkömmlichen E-Bikes können sogenannte ‚E-Mopeds‘ auch rein elektrisch, also ohne Betätigung der Pedale, angetrieben werden. Und genau darauf sollte man achten, um zu erkennen, ob man ab 1. Oktober 2026 betroffen ist oder nicht.“

Jeder Sechste ist schlecht oder sehr schlecht informiert
Das KFV hat im Juli und August 2026 mittels qualitativer Befragung 100 „E-Moped“-Nutzende eingehend über ihr Nutzungsverhalten und über ihre Meinung zu den bevorstehenden Gesetzesänderungen befragt. Demnach hat zwar fast jeder schon davon gehört, dass es ab 1. Oktober zu Änderungen kommt, aber jeder Sechste fühlt sich schlecht bzw. sehr schlecht informiert. 

Mag. Christian Schimanofsky, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), erklärt dazu: „Die größten Wissenslücken gab es darüber, dass sie nicht mehr die Radfahranlagen benützen dürfen und dass künftig laufend § 57a-Überprüfungen der Fahrzeuge notwendig sind.“ Die größte Sorge der Betroffenen ist, dass sie künftig einen Führerschein benötigen. Gute Kenntnisse der Verkehrsregeln sind aus Sicht des KFV im Sinne der Unfallprävention allerdings besonders wichtig. Ein Drittel der Befragten gab an, mit ihren „E-Mopeds“ bereits in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein (zwei Drittel davon mit Sachschäden, ein Drittel mit Personenschäden).

Zulassungsbedingungen
„Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, müssen bei der Zulassungsstelle unter anderem ein Typenschein, ein Einzelgenehmigungsnachweis, ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder ein CoC-Papier – also eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung – vorgelegt werden“, erklärt Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs VVO.

Liegt kein CoC-Papier vor, kann beim Hersteller oder Generalimporteur um eine nachträgliche Ausstellung sowie die notwendige Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ersucht werden. Andernfalls bleibt nur der Weg über eine Einzelgenehmigung bei der technischen Prüfstelle des zuständigen Bundeslandes – in Wien bei der MA 46, in den übrigen Bundesländern beim Amt der jeweiligen Landesregierung.

Unfallzahlen mit „E-Mopeds“ werden nicht separat erfasst
In der Verkehrsunfallstatistik werden „E-Mopeds“ bislang nicht gesondert erfasst, sondern gemeinsam mit herkömmlichen E-Bikes. Laut Verkehrsunfallstatistik der Statistik Austria ist die Zahl der in der Kategorie „E-Bikes“ verletzten Personen im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr davor um 17 Prozent auf 3.154 gestiegen. Bei herkömmlichen Fahrrädern stagnierte die Zahl der Verletzten bei 7.334. Die offiziellen Unfallzahlen bilden allerdings nur einen Teil der tatsächlichen Unfälle mit Personenschäden ab.  „Aus unseren Befragungen von Unfallopfern in zahlreichen österreichischen Spitälern wissen wir, dass ein wesentlicher Teil der Unfälle nicht in der offiziellen Verkehrsunfallstatistik aufscheint“, erklärt Mag. Schimanofsky. „Ein wesentlicher Grund dafür ist der hohe Anteil an Alleinunfällen, bei denen es zu keiner Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommt und daher in der Regel die Exekutive nicht hinzugezogen wird.“ Laut KFV-IDB-Austria wurden 2025 im Straßenverkehr insgesamt sogar rund 13.900 Personen mit E-Bikes (+42% im Vorjahresvergleich) und 24.500 mit Fahrrädern (-11%) so schwer verletzt, dass sie im Spital behandelt werden mussten.

77 Prozent der Unfälle mit E-Bikes sind Alleinunfälle. Bei Kollisionen von E-Bikes sind Pkw die häufigsten Unfallgegner. Am zweithäufigsten sind Zusammenstöße mit anderen E-Bikes bzw. Fahrrädern oder auch mit E-Scootern. Bei 38 Prozent der Kollisionen wurden die Unfälle von den E-Bike-Lenkenden selbst verursacht. „Anders als bei Kraftfahrzeugen ist für Fahrräder und E-Bikes sowie auch für E-Scooter in Österreich vom Gesetzgeber keine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, erklärt Mag. Eltner. „Verletzt man schuldhaft eine andere Person oder verursacht man einen Sachschaden bei einer anderen Person, sollte man jedoch eine private Haftpflichtversicherung haben, damit man den Schaden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Für eigene Verletzungen infolge selbst verschuldeter Freizeitunfälle kann eine private Unfallversicherung finanziell guten Schutz bieten.“

Helm tragen – unabhängig vom Alter 
Unabhängig von der Versicherungsfrage bleibt der Schutz vor schweren Verletzungen aber vorrangig. KFV-Direktor Schimanofsky appelliert einmal mehr: „Bitte tragen Sie unabhängig von Ihrem Alter beim Fahren mit E-Bikes, Fahrrädern und E-Scootern einen Helm.“ Beim Fahren mit Motorrädern und herkömmlichen Mopeds liegen die Helmtragequoten mittlerweile bei fast 100 Prozent – eine Quote, die sich VVO und KFV auch bei den anderen Fahrzeugen wünschen würden. Denn bei einem Unfall z. B. mit einem E-Bike ohne Helm ist das Risiko für Schädel-Hirn-Verletzungen 6,4-mal höher als mit Helm.  

Diese Strafen drohen bei rechtswidriger Nutzung von „E-Mopeds“ ab 1. Oktober 2026: 

Hinweis: Die nachstehenden Beträge sind meist gesetzliche Strafrahmen und keine fixen Strafen. Die konkrete Strafhöhe kann unter anderem von der Schwere des Verstoßes, von der Anzahl der wiederholten Verstöße etc. abhängen.

  • Fahren, ohne eine Lenkberechtigung zu besitzen: 363 Euro bis 2.180 Euro
  • Fahren, ohne den Führerschein mitzuführen: 20 Euro bis 2.180 Euro
  • Fahren komplett ohne Helm: 50 Euro (Organstrafverfügung), 100 Euro (Strafverfahren)
  • Fahren mit Fahrradhelm statt mit Motorradhelm/Mopedhelm: gleich hohe Strafen wie beim Fahren ohne Helm
  • Verstoß gegen die strengeren Alkoholvorschriften (ab 1. Oktober gilt ein Grenzwert von 0,5 statt 0,8 Promille): 0,5 bis 0,79 Promille (300 Euro bis 3.700 Euro plus Eintrag ins Vormerksystem), ab 0,8 Promille (Führerscheinentzug, je nach Alkoholisierungsgrad Strafen zwischen 800 und 5.900 Euro möglich, ggf. weitere Maßnahmen wie Verkehrscoaching, Nachschulung)
  • Benützung der Radfahranlagen statt der Fahrbahn: Ab 1. Jänner 2027 sieht der bundesweit einheitliche Anonymverfügungskatalog für das vorschriftswidrige Befahren eines Radfahrstreifens, Radwegs oder Geh- und Radwegs eine Anonymverfügung von 80 Euro vor. Die gesetzliche Höchststrafe beträgt weiterhin bis zu 726 Euro.

Bei den folgenden Beträgen handelt es sich um gesetzliche Höchststrafen. Die in der Praxis verhängten Strafen fallen in der Regel geringer aus.

  • Fahren ohne Zulassung: bis zu 10.000 Euro.
  • Fahren ohne Kennzeichen (wenn das Fahrzeug zwar zugelassen, aber die Kennzeichentafel nicht angebracht ist): bis zu 10.000 Euro.
  • Fahren ohne Zulassungsschein (wenn das Fahrzeug zwar zugelassen ist, der Zulassungsschein aber nicht mitgeführt wird): bis zu 10.000 Euro.
  • Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung: bis zu 10.000 Euro.
  • Fahren mit einem nicht vorschriftsmäßig ausgestatteten „E-Moped“ (z.B. keine Hupe/Glocke, keine Mindestprofiltiefe bei den Reifen von 1 mm, kein Tachometer, kein Rückspiegel): bis zu 10.000 Euro.

Für Organstrafverfügungen bestehen unterschiedliche Strafsätze und Vollzugspraxen. Für Anonymverfügungen (für Delikte nach der StVO) tritt am 1. Jänner 2027 ein bundesweit einheitlicher Katalog in Kraft.

Hinweis: Wird eine Organstrafverfügung oder Anonymverfügung nicht bezahlt, leitet die Behörde ein Strafverfahren ein, in dem man zur Tat Stellung nehmen kann, aber die Strafe kann auch höher ausfallen (falls man schuldig ist).