Das Projekt ,Seilbahn Kahlenberg‘ legt eine nächste Etappe vor dem nächsten Gericht ein: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte eine neuerliche Prüfung einer UVP-Pflicht durch die MA22 angeordnet. Dagegen hat der Projektbetreiber ,Genial Tourismus‘ Revision eingelegt. Jetzt muss das Verwaltungsgericht urteilen – das kann durchaus ein bis zwei Jahre dauern. Dann könnte zumindest feststehen ob und wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss.
Allerdings hat die Revision keine aufschiebende Wirkung, die MA22 ist an die vom Bundesverwaltungsgericht erteilten Aufträge gebunden. „Daher müssen entsprechende weitere Prüfschritte gesetzt werden, die aber umfangreichere Unterlagen und Angaben von der Projektwerberin erfordern“, heißt es in einer Stellungnahme der Wiener Umweltbehörde: „Der zeitliche Rahmen ist nicht abschätzbar. Der Fortgang des Verfahrens beim Verwaltungsgerichtshof wird natürlich beobachtet werden.“
Was wird geprüft? Das heißt, „die MA22 muss eine gesamthafte Einzelfallprüfung für alle relevanten UVP-Schutzgüter durchführen. Insbesondere die Auswirkung auf die drei Schutzgebiete, den Biosphärenpark Wienerwald und zwei andere Landschaftsschutzgebiete. Außerdem ist zu prüfen, mit welchen anderen Projekten eventuell kumulierende Auswirkungen bestehen: Etwa Parkplätze mit Zubringerverkehr, Lärm und Luftqualität“, so Wolfgang Rehm (Bild) von der Umweltorganisation VIRUS.

Letztlich könnte der Weg von Gericht zu Gericht auch für den Projektbetreiber der langwierigere sein. Da wäre es eventuell einfacher gleich selbst eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen … -H.N.

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