Neue Richtwerte für Altbauwohnungen

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RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
Stein

Gemäß den Bestimmungen des Richtwertgesetzes wurden am 1. April 2017 neue Richtwerte für mietrechtliche Normwohnungen wirksam, die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen – dies betrifft somit also Wohnungen der Kategorien A, B oder C, mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 130 m², welche vor dem 9.5.1945 geschaffen wurden (“Altbau“) und nach dem 1.3.1994 vermietet wurden.

Für Wien beträgt der neue Richtwert € 5,58 (statt bisher € 5,39). Das Erhöhungsbegehren an den Mieter hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem Eintritt der mietrechtlichen Wirksamkeit der Veränderung (also nicht vor dem 1. April 2017!) abzusenden. Das Schreiben muss wenigstens 14 Tage vor dem Zinstermin, beim Mieter einlangen. Langt das Schriftstück später beim Mieter ein, so wird die Erhöhung des Hauptmietzinses erst zum übernächsten Zinstermin wirksam!

Achtung: Wurde das Schreiben jedoch zu früh datiert bzw. abgeschickt, so entfaltet es überhaupt keine Rechtswirkung: der Mieter ist weder zum in Aussicht genommenen noch zu einem späteren Termin zur Zahlung der Erhöhung verpflichtet! In diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter ein neuerliches schriftliches Erhöhungsbegehren übermitteln!

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