Neue Überlappungszone: Wieder Ärger um Parkpickerl

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Überlappungszone beim Donauturm. Grafik: BV21.
Überlappungszone beim Donauturm. Grafik: BV21.

Parkpickerl-Ärger gab es bereits in den ersten Tagen der neuen Überlappungszone zwischen Floridsdorf und Donaustadt nahe des Donauturms (der große Parkplatz an der Arbeiterstrandbadstraße und ein Stück Richtung Wagramer Straße). Statt wie geplant rechtzeitig zur Badesaison gültig, wurde am Freitag fleißig gestraft. „Ein Behördenirrtum“, heißt es aus dem Büro des Bezirksvorstehers. Die Überlappungszone sei ab 1. Juli gültig, so das Büro von Georg Papai: Schon ausgestellte Strafen sollen nicht einbezahlt werden. Das sei mit den Behörden vereinbart.

Im Februar präsentierten die Bezirksvorsteher von Floridsdorf und Donaustadt eine gemeinsame Lösung, die für Bezirksbewohner jeweils Überlappungszonen vorsieht. Konkret bedeutet das, Donaustädter dürfen auch in den ersten beiden Gassen am Bruckhaufen parken. Floridsdorfer am großen Donauturm-Parkplatz und ein gutes Stück der Arbeiterstrandbadstraße. Floridsdorfs Bezirksvorsteher Georg Papai freut sich: „Von dieser Maßnahme werden die Bewohner beider Bezirke in gleichem Maß profitieren!“ Und auch Schimanek ist „sehr zufreiden“. Achtung: Die rechtsgültige Umsetzung wird ab Anfang Juli möglich sein.

Die im Februar für den Bereich der Arbeiterstrandbadstraße/Donauturmstraße angekündigte Überlappungszone zwischen Floridsdorf und Donaustadt gilt! Dennoch kam es am 1.7. zu einer Reihe von Anzeigen. Ungerechtfertigt, wie sich nun herausstellt, schreibt die Bezirksvorstehung Floridsdorf heute in einer Aussendung.

„Offenbar ist das behördenintern nicht ausreichend kommuniziert worden“, stellt der Floridsdorfer Bezirksvorsteher Georg Papai fest, der sich sofort nach dem Bekanntwerden von Anzeigen mit dem Magistrat in Verbindung gesetzt hat. Tatsächlich erfolgte das Abstellen von Fahrzeugen mit Parkpickerl für Floridsdorf im Bereich der neuen Überlappungszonen am 1.7.2022 im guten Glauben. Schließlich hat die Bezirksvorstehung Floridsdorf in mehreren Aussendungen auf diese geplante Überlappungszone hingewiesen. 

„Den Lenker*innen ist keine vorsätzliche Rechtsübertretung anzulasten. Es kann hier vom Vorliegen eines Rechtsirrtums ausgegangen werden“, so Papai: „Die Magistratsabteilung 67 wird daher die Beanstandungen von Fahrzeugen am 1.7.2022 mit Floridsdorfer Parkpickerl in der neuen Überlappungszone von Amts wegen einstellen.“