Parkpickerl: Das müssen Sie wissen!

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Parkpickerlzone in Florisdorf. Grafik: MA41.
Parkpickerlzone in Florisdorf. Grafik: MA41.
Stein

Ab 1. März gilt auch in Floridsdorf die Parkraumbewirtschaftung und somit das Parkpickerl. Die DFZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Worum geht es eigentlich?
Ab 1. März ist ganz Wien eine flächendeckende Kurzparkzone und hat ein einheitliches Parkpickerl-System in jedem Bezirk. Ab diesem Zeitpunkt ist das Parken in ganz Wien nur mehr mit Parkpickerl oder Parkschein erlaubt. Parken ohne Gebühr ist dann im Großteil Wiens nicht mehr möglich.

Ab wann gilt das Parkpickerl?
Ab. 1. März.

Wo kann ich das Parkpickerl beantragen?
Sie können das Parkpickerl ab sofort online beantragen: www.wien.gv.at – oder persönlich am Magistratischen Bezirksamt Am Spitz. Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren. Telefon: 01/4000-21000.

Was kostet das Parkpickerl?
10 Euro pro Monat. Plus eine Verwaltungsabgabe zwichen 39,30 und 50 Euro.

Für wie lange kann man das Pickerl beantragen?
Sie können das Pickerl für mindestens drei und höchstens 24 Monate erwerben.

Ich habe zwei Autos. Bekomme ich zwei Pickerl?
Nein. Sie können nur für ein Auto ein Pickerl beantragen. Ausnahme: Haben Sie ein Wechselkennzeichen, bekommen Sie zwei Pickerl.

Gilt das Parkpickerl pro Person, pro Auto oder pro Haushalt …?
Pro Person gibt es ein Pickerl. Allerdings können alle Menschen, die im 21. Bezirk gemeldet sind ein Auto anmelden und dann auch ein Pickerl beantragen. Beim Antrag wird auch der Führerschein verlangt.

Gilt es 24 Stunden?
Parken mit Pickerl im eigenen Wohnbezirk und in Überlappungszonen ist zeitlich unbegrenzt erlaubt (Ausnahme Geschäftsstraßen). In anderen Bezirken ist das Parken von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr (ausgenommen Feiertage) nur mit Parkschein möglich.

Gilt es nur für Autos?
Zweiräder brauchen kein Parkpickerl.

Gilt es in ganz Floridsdorf?
Fast. Ausgenommen sind nur Gebiete am Bisamberg inklusive Senderparkplatz und der Parkplatz auf der Donauinsel beim Segelzentrum. Der Donauinselparkplatz bei der Floridsdorfer Brücke oder der Parkplatz bei der Romawiese an der Alten Donau sind Pickerl-Zone.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, und zwar Einkaufsstraßen. In Floridsdorf ist das rund um den ‘Spitz’, ein Stück der Brünner Straße, beim Schlingermarkt, zwei Abschnitte der Prager Straße und bei der Ladenzeile der Rußbergstraße. Hier gilt für Floridsdorfer: Sie dürfen mit gültigem Pickerl 90 Minuten gratis parken.

Achtung: Die Uhrzeit müssen Sie mit einer Parkuhr (amtlich heißt es Parkscheibe) – wie in vielen kleineren Städten am Land noch üblich – anzeigen. Nicht mit einem 15-Minuten-Parkschein: „In Geschäftsstraßen im eigenen Bezirk entfällt lediglich die Parkgebühr – die zulässige Höchstparkdauer muss eingehalten und mit Parkscheibe nachgewiesen werden.“

Ab 1. Dezember: Parkpickerl für neue Pickerl-Bezirke online beantragen – Zeit und Geld sparen Copyright: PID
Ab 1. Dezember: Parkpickerl für neue Pickerl-Bezirke online beantragen – Zeit und Geld sparen Copyright: PID.

Wo bekomme ich eine Parkscheibe?
Früher gab es sie gratis in Banken, heute hilft am ehesten eine Google-Suche. Die nächste volle Viertelstunde darf aufgerundet werden. Übrigens: Es wäre nicht Österreich gäbe es nicht auch eine Parkscheiben-Verordnung die Aussehen und Verwendung regelt.

Gibt es eine Überlappungszone zur Donaustadt? Ja, zwei. Beide in Leopoldau an der Wagramerstraße.

Was gilt in den anderen Kurzparkzonen?
Alle anderen Tafeln werden abmontiert und gelten nicht mehr. Beispiele: Bahnhof Strebersdorf, Prager Straße ab der Hopfengasse, etc.

Detailfragen wie Regelungen für Betriebe, Ärzte, Kleingärtner, Leasing- und Dienstfahrzeuge oder bei Umzug werden auf www.wien.gv.at
beantwortet.
Teil 2 in der nächsten Ausgabe.