Parkplatzabzocke: Hier müssen Sie aufpassen!

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Sogar Autoreinigen ist bei der Siemensstraße verboten. Bild: Robert Sturm - cordbase.com
Sogar Autoreinigen ist bei der Siemensstraße verboten. Bild: Robert Sturm - cordbase.com
Stein

‘Parkplatzabzocke’ war in den letzten Wochen oft in Floridsdorfer facebook-Gruppen zu lesen. Mal geht es um das (nicht) ordungsgemäße Parken, manchmal um eine unerlaubte Durchfahrt.

Ganz grundsätzlich gilt: Stellen Sie ihr Auto nicht dauerhaft auf einem Parkplatz eines Supermarktes oder eines Fachzentrums (z.B. bei den Schichtgründen) ab. Das ist verständlicher Weise nicht erlaubt. Es handelt sich fast immer um Privatgrund und wird mit einer Besitzstörungsklage quittiert. Die Kosten variieren zwischen 250,- und 400,- Euro. Die meisten Supermärkte haben an der Einfahrt mehr oder weniger deutliche Schilder montiert, die anzeigen, was erlaubt ist. Und das wird auch durch Security und/oder Videoüberwachung kontrolliert. Unser Tipp: Kommen Sie das erste Mal oder nach langer Zeit wieder auf einen Parkplatz, nehmen Sie sich eine Minute Zeit das zu kontrollieren. Auch wenn Sie „nur schnell“ auf der anderen Seite etwas erledigen oder in der Nähe einen Arzttermin haben.
Nutzen Sie keine Abkürzer, wenn die Strecke klar ersichtlich Privatgrund ist. Also zum Beispiel über Tankstellen. Das wird mittlerweile fast immer gestraft. Beispiele wären auf der Leopoldauer Straße (Katsushikastraße) oder am Beginn der Jedleseer Straße. Im Einzelfall kann man mit juristischen Feinheiten eine Bezahlung verhindern. Meist nicht, raten auch Autoclubs. Und um das klar zu sagen: Die Besitzer der Flächen sind im Recht: manche Autofahrer nutzen den Abschneider auch noch besonders flott und gefährdend. In der Leopoldauer Straße wurde so ein Kind verletzt.

Spezialfälle bezüglich Durchfahrt sind etwa in der Siemensstraße oder auch zwischen Donaufelder Straße und Angyalföldstraße. In beiden Fällen ist die reine Durchfahrt verboten. Beim Einkauf auf der anderen Seite auszufahren ist hingegen erlaubt.
Kompliziert wird es wenn ‘ein’ Parkplatz nicht ein Parkplatz ist.

Das musste Michael P. schmerzhaft feststellen. Er kaufte beim neuen ‘Mann’ bei den Schichtgründen sein Sonntagsgebäck, parkte aber vis a vis am großen Parkplatz: „Das wurden die teuersten Kipferl meines Lebens. Ich muss 400 Euro für maximal sieben Minuten zahlen. Laut Aussage von ‘W17’ wird hier 100 mal pro Monat bezahlt. Kundenfreundlich ist wohl etwas anderes.“

Auch der Seyringer Spitz ist seit wenigen Wochen ein Spezialfall. Edith E. war einkaufen, „mein Mann ging in ein
Geschäft im Citygate, ich zur Drogerie und zum Fressnapf am Seyringer Spitz. Als wir uns wieder beim Auto trafen, hatten wir ein Strafmandat über 50 Euro an der Windschutzscheibe.“ Das Ehepaar sah voller Erstaunen, dass man seit Neuestem einen 3-Stunden-Parkschein ziehen muss. Grundsätzlich eine gute Idee. Leider ist nicht klar erkenntlich, welcher Teil des Parkplatzes dann doch wieder nicht dazu gehört. Frau E.: „Dann wundert man sich, warum die Leute immer mehr im Internet einkaufen und die österreichischen Geschäfte keinen Umsatz mehr machen! Uns werden die Geschäfte am Seyringer Spitz in nächster Zeit sicher nicht mehr sehen!“ Wenigstens sollen Parkscheine jetzt für beide Parkplätze gelten. Dazwischen liegt aber wieder einer mit anderen Regeln … -Hannes Neumayer