Rechtsschutzversicherung

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.

Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag schützt nicht bei jedem Rechtsstreit, sondern nur dann, wenn das Risiko auch versichert ist. Immer wieder kommt es vor, dass Rechtsschutzversicherungen – nach Eintritt eines Schadensfalles – erklären, der Schaden wäre nicht gedeckt. Der Versicherungsnehmer muss dann seine Anwaltskosten selber tragen.

Der Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Basis-Baustein, der bestimmte Rechtsbereiche abdeckt. Dazu kann man Zusatz-Bausteine nehmen. Beispielsweise kann ein Fahrzeug-Rechtsschutz in der Basisversion keinen Strafrechtsschutz
beinhalten. Kommt es im Zuge eines Verkehrsunfalles zu einem Strafverfahren (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) werden die Kosten der Verteidigung von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt.

Es ist wichtig, sich bereits vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Klaren zu sein, welches Risiko in Zukunft verwirklicht werden kann. Erwarten Sie Auseinandersetzungen in einer Erbrechtsangelegenheit (z.B. eine Pflichtteilsergänzungsklage), sollten Sie unbedingt den Baustein Erbrecht hinzunehmen.

Aber auch Risikoausschlüsse können zu einer Ablehnung der Deckung eines Verfahrens führen. So ist bei einem Strafrechtsschutz die Deckung ausgeschlossen, wenn ein Vorsatzdelikt verwirklicht wurde. Auch Streitigkeiten zwischen (ehemaligen) Lebensgefährten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Abhängig von der Versicherung kann man aber einige Risikoausschlüsse ausnehmen lassen, was eine höhere Prämie nach sich zieht.

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 18, 1210 Wien.
T: 01/ 522 19 73.