Schutzzone für das Floridsdorfer Zentrum

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Präsentieren Schutzzone: Gerhard Jordan und Ilse Fitzbauer. Bild: Fotostudio Vodicka.
Präsentieren Schutzzone: Gerhard Jordan und Ilse Fitzbauer. Bild: Fotostudio Vodicka.
Stein

Während rund um den Spitz mit dem neuen Spar, dem Ex-Woolworth und der Aufstockung des Lehndorfer Hofes Neubau-Projekte abgeschlossen wurden oder laufen, soll im Herbst für das Bezirkszentrum im Gemeinderat eine Schutzzone beschlossen werden.

Die Initiative geht auf Bezirksrat Gerhard Jordan (Grüne) zurück und wurde bereits im Jahr 2011 gestartet. Eine zeitlich beschränkte Bausperre für das Gebiet um Am Spitz soll nun von einer verbindlichen Ortsbild-Schutzzone abgelöst werden. „Der Abriss des ‚Hopf-Hauses’, eines Jugendstilgebäudes, das noch dazu eine attraktive Gastronomie-Einrichtung beherbergt hat, in der Donaufelder Straße im Jahr 2014 hat wahrscheinlich zu einem Umdenken auch bei jenen geführt, die bisher skeptisch waren”, so Jordan.

Die Schutzzone soll 55 Gebäude umfassen und ist in drei Zonen untergliedert: Floridsdorfer Hauptstraße 40 – 46 mit ehemaliger Dorfstruktur und einfachen Bauten. Am Spitz 1, 11, 13, 15, 16 & 17 – das repräsentative Zentrum mit Amtshaus, Sild-Haus (Bild) & Sparkassengebäude. Zone 3 ist die Schwaigergasse 14, 16, 18, 23 – 37 mit Bauweise aus der Gründerzeit. Ziel ist es, vor allem die straßenseitigen Fassaden zu erhalten. Vize-Bezirksvorsteherin Ilse Fitzbauer (SPÖ): „In unserem Zentrum entsteht viel Neues. Aber einige Häuser aus der Zeit als Floridsdorf noch ein Dorf war sind historisch erhaltenswert.”

Für Jordan ein längst fälliger Schritt, „da nur zwei Gebäude unter Denkmalschutz stehen – das Amtshaus und die ehemalige Floridsdorfer Sparkasse, Ecke Schwaigergasse. Die Schutzzone ist ein wichtiger Schritt, um das Stadtbild zu erhalten.” Um den entstehenden Wertverlust für die Hausbesitzer zu mindern, wird man ihnen im hinteren Bereich der Grundstücke entgegenkommen. Fitzbauer und Jordan: „Am Ende sollen alle zufrieden sein.” Wie üblich wird eine Änderung der Flächenwidmung zunächst ‘öffentlich aufgelegt’, danach erfolgt der Beschluss im Gemeinderat. .H.N.