Samstag, 14. Februar, 2026
Start Jedlesee Seilbahn Kahlenberg: Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht notwendig

Seilbahn Kahlenberg: Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht notwendig

1213
Seilbahn Kahlenberg - Rendering Donauinsel Copyright: (C) ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH.
Seilbahn Kahlenberg - Rendering Donauinsel Copyright: (C) ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH.

Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) für die Gegner des Seilbahn-Projektes auf den Kahlenberg: Eine Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht ist notwendig. Das Ende des Projektes ist das aber noch nicht, wie der Projektbetreiber betont, sondern nur eine weitere Verzögerung. Nun muss die MA22 neuerlich die UVP-Pflicht prüfen. Bei einem ,Ja‘ folgt dann das eigentliche UVP-Verfahren.


Im laufenden UVP-Feststellungsverfahren zur Seilbahn Kahlenberg wurde eine grundlegende Entscheidung bekannt: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Frage, ob die Seilbahn Kahlenberg einer UVP zu unterziehen ist, durch eine Einzelfallprüfung geklärt werden muss. Im Ergebnis bestätigte der VwGH somit die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), dass Seilbahnen, die nicht ausschließlich innerhalb geschlossener Siedlungsgebiete liegen, sehr wohl auch unter die einschlägigen Bestimmungen des UVP-G 2000 fallen. Damit unterliegt auch das Projekt „Seilbahn Kahlenberg“ dem UVP-G 2000 – eine Einzelfallprüfung gemäß dem UVP-G 2000 ist somit zwingend durchzuführen.

Die Bürgerinitiativen, betroffenen Anrainerinnen und Anrainer sowie die Umweltorganisation zeigen sich über diese richtungsweisende Entscheidung erfreut und jubeln über den Erfolg vor dem Höchstgericht: „Mit dieser Entscheidung ist sichergestellt, dass die erheblichen Auswirkungen des Projekts auf Natur, Landschaft und Lebensqualität einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden müssen.“

„Dies ist ein großer Sieg für unsere Mandanten und ein starkes Signal für den Rechtsstaat“, erklärt Mag. Fiona List-Faymann, die Prjektgegner vertritt. „Der VwGH hat unmissverständlich klargestellt, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht durch enge Auslegungen umgangen werden dürfen. Das Urteil stärkt nicht nur die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch den Umweltschutz in Österreich“

Der Projektbetreiber Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über die höchstgerichtliche Entscheidung: „Mit der heute erhaltenen Entscheidung hat sich der weitere Weg zur Umsetzung des Projekts gelichtet. Nun haben wir die benötigte Rechtssicherheit darüber, welche Schritte als nächstes zu setzen sind. Mit der von der MA 22 durchzuführenden Einzelfallprüfung wird die Frage der UVP-Pflicht des Projekts auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt, von daher sind die heute erhaltenen Klarstellungen des VwGH zu begrüßen.“

Dejaco weiter: „Wenn wir nun eine Einzelfallprüfung durchzuführen haben, werden wir unserer Rolle als Projektwerberin gerecht werden und der UVP-Behörde diejenigen Informationen und Daten liefern, die sie für eine fundierte Entscheidung zur Frage der UVP-Pflicht des Projekts benötigt.“

„Für uns steht fest, dass die Seilbahn Kahlenberg ein nachhaltiges und umweltverträgliches Vorzeigeprojekt im öffentlichen Interesse ist. Wir haben alle ökologischen Bedenken immer sehr ernst genommen und im Zuge der Projektentwicklung umfassend berücksichtigt, was sich letztlich auch mit der Konzessionserteilung bestätigt hat. Sollte die nun durchzuführende Einzelfallprüfung die UVP-Pflicht ergeben, so sind wir überzeugt davon, dass die Seilbahn Kahlenberg auch eine UVP positiv absolvieren wird“, so Dejaco abschließend.

Eingeleitet wurde das UVP-Feststellungsverfahren durch einen Feststellungsantrag des (ehemaligen) Klimaschutzministeriums als oberster Seilbahnbehörde an die Wiener Landesregierung, der im Juni 2023 bei der betroffenen Dienststelle der Stadt (MA 22) eingebracht wurde. Im Mai 2024 stellte die Wiener Landesregierung daraufhin fest, dass keine UVP-Pflicht für das Vorhaben bestehen würde – doch diese Entscheidung wurde im Oktober 2024 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheids an die UVP-Behörde zurückverwiesen. Mit dem heute zugestellten Erkenntnis des VwGH wurde das gegen die Entscheidung des BVwG eingelegte Rechtsmittel abgewiesen. Damit steht endgültig fest, dass eine Einzelfallprüfung durch die UVP-Behörde durchgeführt werden muss, um die Frage der UVP-Pflicht der Seilbahn Kahlenberg zu beantworten.

Nun muss laut Beschwerdeführervertreter Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS die MA22 neuerlich einen Feststellungsbescheid erlassen, ob ein UVP-Verfahren notwendig ist oder nicht. Eigentlich muss die MA22 innerhalb von sechs Wochen entscheiden. Aber beim ersten Verfahren hat es monatelang gedauert, weil neue Unterlagen von der MA22 angefordert wurden. Rehm: „Es muss nun eine Kumulationsprüfung gemacht werden. Es müssen auch andere Projekte berücksichtigt werden, etwa Parkplätze, ob sie in Verbindung mit der Seilbahn Auswirkungen wie Lärm, etc. haben.“ Eventuell müssen auch mehrere Schutzgebiete berücksichtigt werden.

Wolfgang Rehm. Bild: Privat.
Wolfgang Rehm. Bild: Privat.