Das Projekt ,Seilbahn Kahlenberg‘ muss zurück an den Start: Zumindest was die Prüfung der Notwendigkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betrifft. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine neuerliche Prüfung einer UVP-Pflicht durch die MA22.
Der Beschluss vom 18. Oktober besagt, dass die MA22 für die Wiener Landesregierung nochmals und strenger prüfen muss! Die Frage ist, wie detailreich sie das tun wird.
Die Floridsdorfer Zeitung war als einziges Medium bei der über dreistündigen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht dabei. Einwände der Anrainer und von Umweltorganisationen wurden diskutiert: Sind nur Bergseilbahnen UVP-pflichtig oder auch städtische? Außerdem revidierte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erst im August ausgerechnet ein Urteil des Richters, der auch die Seilbahn verhandelte. Im Kern geht es darum, inwieweit nur das Projekt selbst und gleichartige Projekte – in diesem Fall Seilbahnen – bei einer UVP-Pflicht und den Umweltauswirkungen beurteilt werden muss. Der VwGH hat geurteilt, dass es eine sogenannte ,Kumulationsprüfung‘ geben muss. Also auch weitere Projekte einbezogen werden müssen: Das können andere Projekte in der Nähe sein und im Fall der Seilbahn auch die Donauuferautobahn, etc..
Fiona List vertritt Anrainer im 19. und im 21. Bezirk: „Das BVwG hat uns zu 100 % Recht gegeben und den rechtswidrigen Bescheid der MA 22 in Bezug auf die Seilbahn Kahlenberg aufgehoben. Die MA 22 hat daher das Verfahren nunmehr erneut durchzuführen und bereits jedenfalls eine UVP durchzuführen wie dies das BVwG in seiner Entscheidung darlegt.“
Wie es jetzt weitergeht? Auch die Umweltorganisation Virus ist am Verfahren beteiligt, Wolfgang Rehm: „Es gibt nun eine Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen, wohl mit Beiziehung von Sachverständigen.“ Ein Beispiel: Projekte ab 750 Stellplätzen brauchen zwingend eine Einzelfallprüfung. Die Park-and-Ride-Anlage der Seilbahn und das geprüfte Umfeld kommen schon auf 690. Eine strengere Prüfung könnte die 750er-Grenze relativ leicht überschreiten.
In einer ersten Stellungnahme dazu bedauert der Projektbetreiber die damit verbunden Verzögerungen. Hannes Dejaco von Genial Tourismus: „Wir waren und sind überzeugt, dass die Entscheidung der UVP-Behörde in Wien mit der nötigen Sorgfalt getroffen wurde. Dass das Bundesverwaltungsgericht diese Einschätzung nicht teilt, ist aber natürlich zu respektieren.“ Dass das Gericht die noch erforderlichen Ermittlungen nicht selbst vornimmt, sondern die Angelegenheit an die UVP-Behörde der Stadt Wien zurückverwiesen hat, führt „leider zu weiteren Verzögerungen für unser Vorhaben“.
Durch den heute erlassenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist rund 1,5 Jahre nach der Beantragung der Prüfung der UVP-Pflicht noch immer nicht geklärt, welches behördliche Verfahren zur Genehmigung der Seilbahn anzuwenden ist. Auch der heute bekannt gewordene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet diese Frage nicht, sondern trägt der Behörde weitergehende Ermittlungen auf. „Das sei nicht zuletzt aus Sicht des Klimaschutzes bedauerlich, da die Seilbahn den motorisierten Verkehr auf den beliebten Naherholungsraum Kahlenberg nachhaltig reduzieren würde“, so Dejaco. Der dennoch sicher ist, „am Ende eines wohl noch recht lange dauernden Prozesses und ungeachtet des letztlich zur Anwendung kommenden Verfahrens die Einhaltung aller Genehmigungskriterien durch die Seilbahn Kahlenberg festgestellt werden“ wird. Allerdings müsste er – Stand heute – nach einer Baugenehmigung noch die Sttadt Wien enteignen lassen. Das wäre hochgradig außergewöhnlich …