Seilbahn Kahlenberg: Jetzt droht neue strenge Prüfung der UVP-Pflicht

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Seilbahn Kahlenberg - Station Strebersdorf. Copyright: (C) ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH.
Seilbahn Kahlenberg - Station Strebersdorf. Copyright: (C) ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH.

Dem Projekt ,Seilbahn Kahlenberg‘ droht ein Schritt zurück. Das ist nach der heutigen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Erdberg nicht unwahrscheinlich. Konkret ging es um den Bescheid der Wiener Landesregierung, dass das Projekt nicht UVP-pflichtig sei. Die Einwände dagegen haben gute Chancen. Das würde bedeuten, dass die MA22 nochmals die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersuchen muss. Und zwar weit strenger als bisher.

Die Floridsdorfer Zeitung war heute als einziges Medium bei der über dreistündigen Verhandlung mit dabei, ebenso „ungewöhnlich viele Zuschauer“, wie ein Experte bemerkte. Dabei wurde einerseits diskutiert, ob nur Bergseilbahnen UVP-pflichtig sind. Diese juristische Diskussion ist bekannt. Außerdem, wie genau EU-Recht anzuwenden ist. Neu ist hingegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes: Das revidierte erst im August ausgerechnet ein weiteres Urteil des Richters, der auch die Seilbahn verhandelte. Im Kern geht es darum, inwieweit nur das Projekt selbst und gleichartige Projekte – in diesem Fall die Seilbahn(en) – bei einer UVP-Pflicht und den Umweltauswirkungen beurteilt werden muss. Der Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt, dass es eine sogenannte ,Kumulationsprüfung‘ geben muss. Also auch weitere Faktoren einbezogen werden müssen: Das können andere Projekt in der Nähe sein und im Fall der Seilbahn auch die Donauuferautobahn.

Ein Detail: Projekte ab 750 Stellplätzen brauchen zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Park-and-Ride-Anlage der Seilbahn und das geprüfte Umfeld kommen schon auf 690. Eine strengere Prüfung könnte die 750er-Grenze relativ leicht überschreiten.

Das Urteil wird schriftlich ausgefolgt – wohl in einigen Wochen. Doch während der Projektbetreiber weiter davon ausgeht, dass der Richter dem Urteil der Wiener Landesregierung folgt und bald eine Baueinreichung erfolgen kann, gab es bei den Projektgegnern fröhliche Gesichter. Fiona List vertritt Anrainer im 19. und im 21. Bezirk: „Der Richter hat alle unsere Argumente aufgegriffen. Auch die Kumulationsprüfung, die Unionsthematik und er hat von sich aus eine Antwort der Europäischen Union vorgelegt. Ich sehe es so, dass der Richter nur in unserem Sinn entscheiden kann.“ Auch die Umweltorganisation Virus ist am Verfahren beteiligt, Wolfgang Rehm: „Entscheidet der Richter in unserem Sinn, gibt es eine Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen, mit Beiziehung von Sachverständigen.“

Folgt das Bundesverwaltungsgericht tatsächlich den Beschwerden von Anrainern und Umweltorganisationen, hieße das, dass der Bescheid zur ,Nicht-UVP-Pflicht‘ rechtswidrig ist und aufgehoben wird. Im Urteil würde dann wahrscheinlich auch stehen, wie genau die Wiener Landesregierung, ganz praktisch die MA22, das Verfahren wiederholen muss. Das würde jedenfalls eine neue Verzögerung für das Projekt bedeuten.

Projektbetreiber Hannes Dejaco von Genial Tourismus hofft weiter auf eine Entscheidung in seinem Sinn: „Wir finden nicht, dass heute besonders neue und große Erkenntnisse zu Tage gekommen sind. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung der UVP-Behörde, der MA22, bestätigt wird. Wir sehen einer Entscheidung positiv entgegen.“ Eine gegenteilige Entscheidung „würde natürlich wieder eine Verzögerung bedeuten. Aber die Fakten sind klar: Seilbahnen haben keine oder nur geringe Emissionen – deshalb sehen wir dem ganzen Verlauf positiv entgegen“.