Siemensstraße: Noch bessere Kennzeichnung des Durchfahrtsverbots

1676
Eindeutige Kennzeichnung in der Siemensstraße 105. Bild: Privat.
Eindeutige Kennzeichnung in der Siemensstraße 105. Bild: Privat.
Stein

Die Vorgeschichte ist bekannt: Auf der Liegenschaft Siemensstraße 105 besteht zwischen der Einfahrt Siemensstraße und der Einfahrt Richard-Neutra-Gasse de facto eine Durchfahrtsmöglichkeit, die aber rechtmäßig nicht befahren werden darf (Privatstraße). Nach mehreren Gesprächsrunden zwischen Eigentümer, Bezirksvorsteher Georg Papai und den Behörden wurde jetzt eine verbesserte – kaum zu übersehende – Beschilderung vor Ort gemacht.

Derr Parkplatz wird von mehreren dort ansässign Firmen oft über die Siemensstraße angefahren und über die Richard-Neutra-Gasse wieder verlassen. Der Liegenschaftseigentümer spricht hier auch von bewussten Durchfahrten, um das Kreuzungsplateau Siemenstraße/Richard Neutragasse auf Privatgrund zu umfahren. Der Parkplatz sei technisch nicht für diesen Durchzugsverkehr ausgelegt und es käme daher immer wieder zu gefährlichen Situationen. Details lesen Sie hier!

Nachdem laut Auskunft des Liegenschaftseigentümers der Ausbau der Beschilderung, die Postierung von Sicherheitsmitarbeitern und weitere Maßnahmen in den vergangenen Jahren keine Abhilfe geschaffen haben, geht dieser nach Installierung einer Videoüberwachungsanlage nun mit Besitzstörungsklagen gegen jene FahrzeuglenkerInnen vor, die die Liegenschaft widerrechtlich ausschließlich zur Durchfahrt nutzen.

Bezirksvorsteher Georg Papai erhielt eine Fülle von Beschwerden und nahm sich umgehend dieser Sache an. Mit Erfolg: Auf seine Initiative hin wurden in mehreren Besprechungen, gemeinsam mit Liegenschaftseigentümer, Mietern und Experten der Magistratsabteilungen, Maßnahmen ausgearbeitet, um die Situation für alle Beteiligten zu verbessern.

Bessere Kennzeichnung schafft endgültig Klarheit

Obwohl die Beschilderung von den Experten als ausreichend erachtet wurde, wurden nun zusätzliche Hinweisschilder und Plakate, die auf das Durchfahrverbot für Fahrzeuge hinweisen, errichtet. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung und werden nach Notwendigkeit umgesetzt.

Ebenfalls ein Problem sind laut dem Liegenschaftseigentümer Dauerparker, Fahrzeuge die am Parkplatz repariert oder gereinigt werden, nächtliche Partys von Autoenthusiasten und ähnliches. Dieses Verhalten – wie auch das illegale Durchfahren – erfüllt den Tatbestand der Besitzstörung und wird von den Betreibern als solche geahndet. „Die neue Kennzeichnung schafft nun auch für nicht Ortskundige endgültig Klarheit: Bitte diesen Parkplatz nicht nur zur Durchfahrt oder anders widmungsfremd benutzen!“, appelliert Bezirksvorsteher Georg Papai an die AutofahrerInnen.