Stadt Wien: reduziertes Angebot – Amtswege möglichst online erledigen

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MA 31: Die Wiener Wasserversorgung ist gesichert! Bild: Wiener Wasser/Zinner.
MA 31: Die Wiener Wasserversorgung ist gesichert! Bild: Wiener Wasser/Zinner.
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Die Wienerinnen und Wiener können sich trotz der allgemeinen Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus auf die Stadt Wien verlassen, der Wiener Magistrat ist bestens vorbereitet und bleibt einsatz- und handlungsfähig, wenn auch mit reduziertem Angebot für die Bevölkerung.

 Die Stadt Wien ruft deshalb dazu auf, Amtswege soweit wie möglich online abzuwickeln und Besuche in den Bezirksämtern und anderen Dienststellen sofern nicht unbedingt notwendig zu meiden.

Das Online-Portal der Stadt Wien (www.wien.gv.at) bietet in seinem „Virtuellen Amt“ alle Voraussetzungen dafür. Sind die Amtswege nicht dringend, sollten diese überhaupt bis auf weiteres verschoben werden.

Existenzsichernde Anträge, wie z.B. Mindestsicherung, können jedenfalls weiterhin direkt am Amt abgewickelt werden. Anliegen, die das Fundwesen (z.B. Verlust der Bankomatkarte, oder wichtiger Dokumente, etc.) oder das Meldewesen betreffen, werden ebenfalls direkt am Amt bearbeitet. Sollte eine Außenstelle geschlossen werden müssen, wird die Bevölkerung umgehend per Aushang vor Ort und über das Online-Portal der Stadt Wien darüber informiert.

Wesentlich ist, dass der Bereich der Basisversorgung funktioniert und vorbereitet ist, dazu zählen die Wiener Spitäler und Einsatzkräfte, Müllabfuhr, Öffis, Wasser-, Gas- und Stromversorgung, etc. Das Personal der Wiener Spitäler und die Einsatzkräfte sind seit Wochen rund um die Uhr verstärkt im Einsatz. Selbstverständlich fahren alle Wiener Öffis auch weiterhin, um die Menschen zu ihrem Arbeitsplatz oder von A nach B zu befördern. Auch die Trinkwasserversorgung bleibt auf dem bisherigen hohen Niveau: Alle Wienerinnen und Wiener können sich auf die Wasserversorgung mit Quellwasser aus den Alpen verlassen. Auch die Energieversorgung funktioniert reibungslos.

Kindergärten, Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neue Mittelschulen (NMS) bleiben für Eltern mit wirklich dringendem Betreuungsbedarf geöffnet.

Corona-Virus: Wiener Krankenanstaltenverbund setzt Zutrittskontrollen schrittweise um

Aufgrund der aktuellen COVID-Entwicklung hat der Wiener Krankenanstaltenverbund am vergangenen Freitag umfassende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz seiner Spitäler und Pflegewohnhäuser angekündigt. Ziel der Maßnahmen ist es, das Auftreten von COVID-Infektionen in seinen Einrichtungen nach Möglichkeit zu verhindern. Entscheidend ist dabei ein restriktives Zutrittssystem.

Einlass nur mit persönlicher Authentifikation

In den KAV-Spitälern und Pflegewohnhäusern erhält nur noch Zutritt, wer sich mit seinen Personendaten ausweisen kann. „Nur so kann gewährleistet werden, dass wir jederzeit wissen, wer sich in unseren Einrichtungen aufhält“, erklärt Michael Binder, Ärztlicher Direktor des KAV. „Das ist insbesondere für die zuständige Gesundheitsbehörde wichtig, sollten Fälle von COVID-Infektionen in unseren Häusern auftreten. Denn nur auf diese Weise können wir nachvollziehen, wie Infektionsketten verlaufen und diese rasch unterbrechen.“

Reduktion der Spitalsbesuche minimiert das Infektionsrisiko

Generelles Ziel ist es, die Besuche in den Spitälern und Pflegeeinrichtungen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, bis die COVID-Epidemie eingegrenzt werden kann. Mit der Anzahl an Personen, welche die Gesundheitseinrichtungen betreten, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit des Viruseintrags in das Herz unserer Gesundheitsinfrastruktur. Was für den gesamten öffentlichen Raum gilt, gilt für Gesundheitseinrichtungen ganz besonders. Es ist entscheidend, Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken. Kranke und ältere Menschen sind einer besonderen Gefahr ausgesetzt und müssen daher ganz besonders geschützt werden.

Generell gilt ab sofort in allen Einrichtungen des KAV ein Besuchsverbot von volljährigen PatientInnen und BewohnerInnen. Besuche von minderjährigen PatientInnen sind jeweils maximal einer Person gestattet. Begleitungen von Minderjährigen und betreuungsbedürftigen Personen sind ebenfalls erlaubt und maximal einer Person gestattet.

In Ausnahmefällen sind einzelne BesucherInnen (max. 1 Besucher/Tag) auch für volljährige PatientInnen gestattet. Dazu zählen Besuche bei Müttern mit Neugeborenen. Sie sind maximal einer Person am Tag gestattet. Auch PatientInnen mit einer langen Aufenthaltsdauer (>7 Tage) dürfen vereinzelt von maximal einer Person am Tag besucht werden. Ebenfalls ausgenommen sind PatientInnen und BewohnerInnen in einer kritischen Lebensphase. Aber auch hier gilt, dass 1 bis maximal 2 BesucherInnen am Tag Zutritt erhalten.

„Menschen nach einer OP, einer Geburt oder mit einer schweren Erkrankung müssen geschützt werden. Sie gehören genauso zur vulnerablen Gruppe, wie ältere Menschen und PatientInnen mit Vorerkrankungen“ so Dr. Michaela Riegler-Keil, Ärztliche Direktorin des Kaiser-Franz-Josef Spitals. „Wir wissen, dass dies drastische Maßnahmen sind. Aber nur so können wir den notwendigen Schutz bieten. Wir bitten daher alle unsere Patientinnen und Patienten sowie Ihre Angehörigen um ihre Mithilfe“.

Klinische Checks an gesicherten Eingängen

Analog zu den Security-Checks an Flughäfen wird der Zugang zu unseren Spitälern und Pflegewohnhäusern ab sofort auf einen zentralen Sammelpunkt vor den Gebäuden konzentriert. Dies wird in Abhängigkeit den baulichen Voraussetzungen der einzelnen Standorte technisch unterschiedlich umgesetzt. „Es macht natürlich einen Unterschied, ob ein Zutrittssystem in einem Zentralbau oder in einem Pavillonbau mit mehreren Einzelgebäuden realisiert werden muss“, erläutert Barbara Schubert, Verwaltungsdirektorin des Kaiser-Franz-Josef Spitals. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Partnerhäusern stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Einheitliche Vorgabe ist aber, dass nur ein einziger Zugang zu jedem Gebäude besteht, vor welchem eine lückenlose Authentifikation aller Personen erfolgt.“ Ärztinnen und Ärzte des Ärztlichen Funkdienstes führen einen klinischen Check durch, auf Basis dessen über die Zutrittserlaubnis entschieden wird.

MitarbeiterInnen: MitarbeiterInnen weisen sich aus, werden registriert und melden ihren Gesundheitszustand. Sind sie gesund, erhalten sie Zutritt.

PatientInnen: PatientInnen weisen sich aus, werden mittels kontaktlosem Fiebermessen sowie einer Anamnese klinisch begutachtet, werden registriert und erhalten eine Zutrittserlaubnis, wenn kein COVID-Verdacht vorliegt. Liegt ein COVID-Verdacht vor, entscheidet die stationäre Aufnahmenotwendigkeit über den Zutritt ins Krankenhaus.

BesucherInnen: BesucherInnen werden nur zugelassen, wenn sie den geltenden Ausnahmeregelungen entsprechen und über eine Zutrittsgenehmigung verfügen. Sie weisen sich aus, werden mittels kontaktlosem Fiebermessen sowie einer Anamnese klinisch begutachtet, werden registriert und erhalten eine Zutrittserlaubnis, wenn kein COVID-Verdacht vorliegt.
Mittels Leitsystemen und Informationsmaterialien werden alle BesucherInnen vor Ort entsprechend informiert.

An den Zugängen zu den KAV-Einrichtungen werden keine PCR-Tests zur Abklärung von COVID-Infektionen durchgeführt.

Der Umsetzungszeitplan

Je nach Standort ist die Umsetzung der Zutrittssysteme mehr oder minder herausfordernd. In allen KAV-Einrichtungen laufen seit den entsprechenden Beschlüssen von dieser Woche die Umsetzungsarbeiten.

Der derzeitige Zeitplan:

Sonntag, 15. März 2020

Kaiser-Franz-Josef Spital, Krankenhaus Nord, AKH

Montag, 16. März 2020

Donauspital, Krankenhaus Hietzing, Rudolfstiftung

Dienstag, 17. März 2020

Wilhelminenspital

Mittwoch, 18. März 2020

Otto-Wagner-Spital

Quellfrisches Wasser aus den Bergen: Anlegen von Wasservorräten nicht nötig.

Die Versorgung der Wiener Bevölkerung mit einwandfreiem Hochquellwasser ist auch in Zeiten der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sichergestellt. Denn die Trinkwasserversorgung ist in Wien bestens auf Krisen- und Notsituationen vorbereitet. Das Anlegen von Wasservorrat ist nicht notwendig! Das Wiener Wasser kommt aus den niederösterreichisch-steirischen Alpen, ist bestens geschützt, wird durch die Gesteinsschichten im Quellschutzgebiet gefiltert, nach gesetzlichen Vorgaben desinfiziert und laufend strengstens von der Behörde kontrolliert.

Wiener Wasser aus den Bergen: Ohne Pumpe bis in die Stadt

In unterirdischen Leitungen, die zum Teil durch Berge geführt werden, gelangt das Wasser im natürlichen Gefälle ohne eine einzige Pumpe bis in die Stadt. Die Gravitationsenergie wird entlang der Leitung sogar zusätzlich zur Stromproduktion verwendet.

Die I. Hochquellenleitung fördert 220 Millionen Liter täglich aus dem Rax, Schneeberg-, Schneealpengebiet in die österreichische Bundeshauptstadt. Die Distanz zwischen der entferntesten Quelle – der Pfannbauernquelle – und Wien beträgt 150 Kilometer. Innerhalb von 24 Stunden fließt das Quellwasser von dort bis zum Wasserbehälter Rosenhügel in Wien.

Die II. Hochquellenleitung bringt täglich bis zu 217 Millionen Liter Wasser aus dem steirischen Salzatal im Hochschwabgebiet nach Wien. Die Strecke ist 180 Kilometer lang. Das Wasser überwindet dabei in 36 Stunden einen Höhenunterschied von 360 Meter. Um das gleichmäßige Gefälle zu gewährleisten, folgt die Trasse im Allgemeinen den Gegebenheiten des Geländes.