Strafmandatwelle in Stammersdorf lässt Wogen hochgehen

1615
Parken auf Grünstreifen? In Stammersdorf wird gestraft. Bild: Privat.
Parken auf Grünstreifen? In Stammersdorf wird gestraft. Bild: Privat.
Stein

In Alt-Stammersdorf gab es die letzten Tage nur ein Gesprächsthema: Seit Donnerstag werden zwischen Kellergasse und Freiheitsplatz auf der Stammersdorfer Hauptstraße Strafmandate verteilt. Grund: Parken auf einer Grünfläche. Von einem „Park-Sheriff-Anschlag“ auf den Heurigenort Stammersdorf spricht WIFF-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek. Eine SPÖ-Bezirksrätin meint: „Man sollte die Kirche im Dorf lassen, die StVO gilt auch in Stammersdorf!“

Seit dem DFZ-Bericht am Freitag herrscht helle Aufregung in Stammersdorf. Weil eine Person sich bei der Polizei beschwert hatte, dass die Polizei illegales Parken toleriere, wird von Parksheriffs (und Polizei) ohne jede Vorwarnung gestraft. Was viele Anrainer und Heurigenwirte auf die Palme bringt: Jahrzehntelang war das Parken erlaubt – auch wenn es streng genommen in einer Grünfläche war. Ganz real ist es einfach nur eine Erdfläche. Dennoch: Parken ist hier nicht erlaubt. Schimanek fragt offen: „Will die Stadt Wien den Heurigenwirten den Hahn zudrehen?“

Seit 1. Oktober, regnet es für viele Gäste und Anrainer Strafmandate. „Mit diesem Anschlag auf die noch verbliebene Heurigenszene des idyllischen Weinortes versetzt man den Hauerbetrieben vermutlich den Todesstoß, zumal ja Kraftfahrer in den letzten Jahren durchaus gesetzeskonform ohnehin mehr Wasser oder Most statt Wein konsumieren!“, wundert sich der von Weinbauvereinsobmann Leopold Klager.

Schimanek: „Auch wenn die Ursache des Behöden-Einsatzes auf einer Anzeige basiert, darf doch ein Polizeibeamter die seit Jahrzehnten ohne jeden Grashalm unverändert u. a. mit kleinem Rieselgestein befestigten Abstellstreifen zwischen Gehsteig und Fahrbahn nicht willkürlich zu ‚Grünflächen‘ erklären.“ Und wenn schon gestraft wird, hätte man zum Beispiel für einen Zeitraum von zwei Wochen ’nur‘ Abmahnen können.

SPÖ-Bezirksrtin Renate Eckkrammer, selbst Stammersdorferin, beschwichtigt: „Man sollte die Kirche im Dorf lassen, die StVO gilt auch in Stammersdorf. Mit Kinderwagen und/Gehilfen ist aufgrund des (oft rücksichtslosen) Zuparken der Gehsteige ein Passieren zum Teil unmöglich. Wer entscheidet wem der öffentliche Raum gehört, wohl nicht nur den Autofahrer*innen…?“

Dabei wäre die Lösung einfach: Parken in Grünflächen könnte mit einer Bodenmarkierung auch das Platz sparende und ob der ausreichenden Straßenbreite durchaus vernünftige und nicht verkehrsgefährdende senkrecht zum Gehsteig geübte Abstellen der Fahrzeuge erlauben. Diejenigen, die dann schräg oder behindernd Parken, könnten zu Recht gestraft werden.

Weit länger als ein halbes Jahrhundert konnten die Besucher der Stammersdorfer Heurigenlokale ihre Fahrzeuge ungehindert entlang der Stammersdorfer Straße abstellen.