Türschmuckverbot im Gemeindebau

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Türschmuck im Gemeindebau. Bild: Privat.
Türschmuck im Gemeindebau. Bild: Privat.

Aufregung gibt es wieder einmal im Reich von Wiener Wohnen. Zum Beispiel in der Donaufelder Straße 44: Für 21. Juni war eine Entrümpelung angekündigt. Zum Entsetzen der Mieter muss sogar Türschmuck entfernt werden! Jennifer S. schildert empört: „Ein Mitarbeiter von Wiener Wohnen hat an meiner Tür geklopft und gemeint, ich soll meinen Türbehang abnehmen. Wenn nicht, zahlt man 30 Euro Strafe! Jetzt frage ich mich, was man noch alles nicht darf?”

Zusätzlich hängt ein Schreiben im Stiegenhaus: Entrümpelungsdurchführung! Da heißt es „…mussten die in den öffentlich zugänglichen Bereichen abgelagerten Gegenstände sofort entfernt werden. Vorgefundene Kinderwägen, Fahrräder, …wurden für sechs Wochen nach der Entrümpelung in ein Zwischenlager gebracht”. Für die Zwischenlagerung werden – pro Gegenstand – 30 Euro über die Miete gegenverrechnet.

Stein

Die Floridsdorfer Zeitung hat bei Wiener Wohnen nachgefragt: Ist Türschmuck am Gang verboten? Die kurze Antwort: Ja! „Wir müssen uns an das seit 2016 gültige Feuerpolizeigesetz halten. In den Stiegenhäusern und Gängen dürfen keine leicht entflammbaren Gegenstände sein. Das betrifft leider auch Türschmuck oder auch Fußbodenmatten.”, erklärt Renate Billeth von Wiener Wohnen. Mitarbeiter und Rauchfangkehrer führen regelmäßige und auch unangekündigte Kontrollen durch. Nicht erlaubte Gegenstände werden mitgenommen und aufbewahrt. Wer seine Matte oder seinen Türschmuck wieder haben will, muss tatsächlich 30 Euro bezahlen. Billeth: „Aber das ist keine Strafgebühr.” Grundsätzlich geht es Wiener Wohnen um die Sicherheit. „Wir wollen die Leute nicht ärgern und pflanzen. Aber es gibt fast jeden zweiten Tag einen Brand in einem Gemeindebau. Wir hatten auch schon brennende Kinderwägen!”

Frau S. sieht das nicht wirklich ein: „Hauptsache die Mieten steigen und die Betriebskosten sind teurer als die Miete.” -HANNES NEUMAYER