“Unglücklich“ nennt der ÖAMTC die neue Parkregelung direkt am Schlingermarkt!

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Neue Parkregelung am Schlingermarkt. Bild: DFZ.
Neue Parkregelung am Schlingermarkt. Bild: DFZ.
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Wie berichtet gibt es für Kunden während der Marktzeiten (nachmittags und Samstag vormittag) beim neuen Müllgebäude nun circa acht temporäre Schrägparkplätze (Bodenmarkierung fehlt noch), ein langgehegter Wunsch von Standlern, Kunden und Bezirkspolitik. 15 Minuten parken für Kunden sind erlaubt. Aufpassen heißt es laut Marktamt bei den Details: Es muss wirklich – wie am Schild angeschrieben – eine Parkuhr verwendet werden. Die violetten 15-Minuten-(Gratis)-Parkscheine für Kurzparkzonen sind NICHT erlaubt. Kontrollieren wird das das Marktamt selbst, aber auch Parksheriffs. So die offizielle Auskunft der MA59.

Weil wir Marktkunden vor ungerechtfertigten Strafen schützen wollen, haben wir bei ÖAMTC nachgefragt. ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler nennt die gesamte Lösung „unglücklich und so nicht durchsetzbar!“ Die Kritikpunkte des ÖAMTC:

1. Da es sich um eine gewerberechtliche Verordnung nach der Wiener Marktordnung handelt, können Strafen auch nur von der zuständigen Behörde, also der MA59 ausgesprochen werden. Polizei oder Parkraumüberwachung dürfen keinesfalls selbst Strafen ausstellen, weil sie unzuständige Behörden wären.

2. Der Text auf der Zusatztafel entspricht nicht dem Gebot der leichten Verständlichkeit und kann mehrfach ausgelegt werden. Ob die Beschilderung rechtskonform ist, ist ebenfalls unklar. Nagler: „Für den Autofahrer muss klar sein, wie er sich zu verhalten muss.“ Laienhaft ausgedruckt: Die Gültigkeit von zwei Zusatztafeln auf einer ‚Stange‘ ist fragwürdig, der Text insgesamt ist zu komplex. 

3. Unter der angeführten Parkuhr ist rechtlich ein Gerät wie in vielen US-Städten aus Filmen bekannt zu verstehen. Eine kleine Säule, in die man Geld einwirft und die dann die Parkzeit auf einer Art Uhr anzeigt. Am Schild am Schlingermarkt ist wohl eher eine Parkscheibe gemeint, die man hinter die Windschutzscheibe legt. 

Neue Parkregelung am Schlingermarkt. Bild: DFZ.

Nagler: „Wir halten diese konkrete Ausführung für nicht rechtskonform. Es ist fraglich, ob das vor einem Höchstgericht stand halten würde.“ Eine Anfechtung eventueller Strafen sollte geprüft werden.

Fazit: Wenn Sie dort parken, verwenden Sie eine Parkscheibe. Achten Sie auf die 15 Minuten. Übrigens: Es is der einzig bekannte Fall, in dem in Wien dezitiert nach einer Parkscheibe verlangt wird!