Vorsicht, Falle!

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RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
Stein

Seit der Mietrechtsnovelle 2001 fallen Mietverhältnisse, abgeschlossen nach dem 31.12.2001, in einem Haus mit nicht mehr als zwei selbstständigen Mietgegenständen, seien es Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten, völlig aus dem Schutzbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) heraus!

Nachträglich durch Dachbodenausbau (= Innenausbauten) neu geschaffene Objekte sind hingegen nach wie vor für die Beurteilung der Gesamtzahl der Mietgegenstände in einem Gebäude unbeachtet. Dies gilt nach der Rechtsprechung aber nicht für die Schaffung weiterer Mietgegenstände durch eine mit einem Dachbodenausbau verbundene Aufstockung oder einen solchen Aufbau (gemeint ist also jede vertikale Erweiterung des Gebäudes nach oben).

Vermietungen von Ein- und Zweifamilienhäusern unterliegen in der Regel nicht dem Mietrechtsgesetz!

Zu beachten ist hier unter anderem, dass die Mietdauer frei vereinbart werden kann (auch kürzer als 3 Jahre!), Kündigungsmöglichkeiten für Mieter und Vermieter (!) individuell bestimmt werden können und dass die besonderen Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) hier grundsätzlich nicht zur Anwendung kommen!

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