Welchen Vertrag schließen Sie mit einem Makler?

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RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
Stein

Haben Sie vor eine Immobilie zu mieten, zu vermieten, zu kaufen oder zu verkaufen, sollten Sie sich professioneller Hilfe bedienen und einen Immobilienmakler beauftragen.

Grundsätzlich bieten sich hier zwei Möglichkeiten: Der allgemeine (schlichte) Maklervertrag kann an mehrere Makler vergeben werden, hier können Makler tätig werden, müssen es aber nicht. In diesem Falle ist der Makler also nicht verpflichtet tätig zu werden und Ihre Immobilie zu vermitteln!

Beim Alleinvermittlungsauftrag hingegen ist der Makler per Gesetz verpflichtet alles zu tun, um ein Geschäft zu vermitteln und darf nicht untätig bleiben! Der Abschluss von Alleinvermittlungsaufträgen muss immer schriftlich erfolgen! Mit Konsumenten darf bei Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen maximal eine Bindungsfrist von 3 Monaten und bei Kaufverträgen von maximal 6 Monaten vereinbart werden. Enthält der Alleinvermittlungsauftrag keine Befristung, so ist er ungültig!

Provisionsanspruch hat der Makler nur bei erfolgreicher Vermittlung! Liegt kein gültiges Kaufanbot vor, so muss natürlich auch keine Provision bezahlt werden! Ebenso dürfen vom Makler keine Provisionen oder Gebühren für die Durchführung von Besichtigungen in Rechnung gestellt werden! Der Immobilienmakler arbeitet also ausschließlich auf Erfolgsbasis!

Nähere Auskünfte dazu, sowie professionelle Beratung durch einen RE/MAX-Immobilienexperten erhalten Sie in unserem Büro in der Brünner Str. 13 (Mail: office@remax-dreams.at, Telefon 01-996 20 31) und auf www.remax-dreams.at.