Wem gehört der Mond?

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Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Fast alle Länder der Erde haben Register, in dem die Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften dargestellt werden.

Das soll den Nachweis erleichtern, wem das Eigentum an einer Liegenschaft zukommt und wer darüber verfügen darf. Ein Eigentumserwerb vom Nichteigentümer ist rechtlich nicht möglich, was weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. André Poisson könnte das bestätigen, hat er doch 1925 den Eifelturm von Victor Lustig gekauft und trotzdem nie bekommen. Der Mond, soviel sei schon verraten, ist nun in keinem Grundbuch eingetragen.

Da sich die USA und die ehemalige UdSSR gerne das Eigentum am Mond gesichert hätten haben die Vereinten Nationen im Jahr 1967 den Weltraumvertrag konzipiert, den bislang 107 Staaten ratifiziert haben. Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist, dass der Weltraum, einschließlich des Mondes, nicht der nationalen Aneignung unterliegt. Somit kann niemand am Mond Eigentum erwerben.

Der Mond ist vielmehr ein allgemeines Erbe der Menschheit, der eigentlich uns allen gemeinsam gehört. Natürlich verkaufen findige Unternehmer Grundstücke am Mond, auch wenn das rechtlich unmöglich ist. Aber man muss ja nicht immer alles so ernst nehmen und ich finde es eine nette Idee, ein Mondgrundstück zu Weihnachten zu verschenken. In diesem Sinne, schenken Sie zu Weihnachten doch ein Stück vom Mond oder lassen Sie sich ein Stück vom Mond schenken. Es ist immer nur der Gedanke der zählt. Fröhliche Weihnachten! Ihr Mag. Alexander Rimser.