Wieder Ärger über Parksheriffs

1972
Arnoldgasse. Bild: DFZ.
Arnoldgasse. Bild: DFZ.
Stein

Kleine Gasse, mächtig großer Ärger. Das gilt seit Anfang Juni in der Arnoldgasse. Grund ist natürlich die plötzliche strikte Umsetzung des Parkpickerls.

Die Arnoldgasse ist eine Seitengasse der Frömmlgasse und liegt am Rande des Bezirkszentrums. Eigenheit: Vor dem Durchgang unter der Nordbrücke zweigt die Gasse rechts ab und führt zu einem Privat-Parkplatz. Das Stück führt als Sackgasse Richtung Prager Straße und ist gelinde gesagt immer schon komplett zugeparkt. Und zwar links wie rechts. Es bleibt eine einzige Fahrspur – und die ist eher extrem schmal. Das ist natürlich von jeher illegal, das sollte einem nach Absolvierung der obligatorischen Fahrschule auch Jahrzehnte später noch klar sein. Allerdings wird es genau so lange Zeit schon geduldet.

Auch in den ersten drei Monaten nach Einführung des Parkpickerls Anfang März war das für keinen der nun patroullierenden Parksheriffs ein Problem. Anfang Juni war das plötzlich anders: Es wurde fleißig gestraft. Highlight: die strafenden Organe der Parkraumüberwachung parkten aber selbst im Parkverbot. Nach Medienberichten gab es für letzteres einen Rüffel der Vorgesetzten.

Wie geht’s jetzt weiter?

Verständnis für die Anrainer hat man in der Bezirkspolitik: Der unabhängige Neu-Bezirksrat Gerhard Doppler hat einen Antrag in der Bezirksvertretung gestellt, die Arnoldgasse im letzten Teil als Einbahn zu führen und zur Prager Straße zu öffnen. Es gilt als fix, dass das abgelehnt wird.

Floridsdorfs SPÖ-Klubobmann Pepi Fischer hat mit den Behörden Kontakt aufgenommen. Sein Ziel: Den bislang üblichen Vorgang legalisieren. Dazu müssten nur auf beiden Seiten Parkplätze eingezeichnet werden und ziemlich sicher an einer Stelle eine gelbe Linie (abolutes Parkverbot) angebracht werden, um eine Ausweichstelle zu haben. So werden maximal drei oder vier Parkplätze verloren gehen. Das soll nun rasch in den kommenden Wochen umgesetzt werden.

Die Arnoldgasse ist übrigens im 21. Bezirk kein Einzelfall. Noch gibt es viele Straßen, in denen die notwendige Fahrbahnbreite von 5,2 Metern neben parkenden Fahrzeugen (bei Gegenverkehr) nicht gegeben ist – und auch keine Parkplatzmarkierungen erfolgt sind. Rechtlich ist das dann ganz klar: Auch wenn das Abstellen des Fahrzeuges jahrzehntelang geduldet war – wenn nicht die nötige Restfahrbahnbreite bleibt, können Sie jederzeit gestraft werden. Und die notwendigen Markierungsarbeiten werden noch mindestens zwei Jahre dauern. Also, aufpassen! -H. Neumayer