Das Wiener Baumschutzgesetz wird noch im Jänner reformiert: Was ein Obstbaum ist, wird präzisiert, Abschlagzahlungen und Strafen erhöht, Baumfällbescheide sind befristet und Ersatzbäume müssen größer sein und mindestens zehn Jahre stehen.
Der Schutz des Baumbestandes in Wien ist in Bestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes festgehalten, das sich in den letzten 50 Jahren hervorragend bewährt hat. „Um Bäume noch besser zu schützen und um auf aktuelle Herausforderungen wie den Klimawandel reagieren zu können, nehmen wir nun Änderungen vor. Das Ziel ist, Wiens Baumbestand optimal abzusichern“, so Jürgen Czernohorszky. Der Entwurf der Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes, der nun vorliegt, soll Ende Jänner im Wiener Landtag beschlossen werden.
„Mit dem neuen Wiener Baumschutzgesetz setzen wir Maßstäbe, die österreichweit einmalig sind für den Erhalt von mehr grünem Lebensraum, Biodiversität und Klimaschutz. Damit nehmen wir als Stadt eine Vorreiterrolle ein und setzen große Schritte für ein klimaneutrales Wien 2040“, ergänzt Michael Kienesberger, Ableitungsleiter der Stadt Wien Umweltschutz.
Die Wiener Stadtgärten fungieren im Baumschutzgesetz als begutachtende Instanz im Vorfeld der Bescheiderstellung. „Nun geht es uns darum, neben dem Schutz städtischer Bäume , die Qualitätssicherung im Gesetz noch besser zu verankern“, betont Stadtgartendirektor Rainer Weisgram. „Die Novelle unterstreicht auch die wichtige Bedeutung des Stadtbaumes im Einsatz gegen Stadtüberhitzung und Klimawandel!“
Bäume effektiver und länger schützen
Mit der Novelle will die Stadt in erster Linie dafür sorgen, dass mehr Bäume geschützt und weniger gefällt werden und die nachgepflanzten Bäume eine noch höhere Qualität haben – und damit mehr Klimawirkung entfalten. Konkret gibt es im neuen Gesetzestext eine Präzisierung des Begriffs „Obstbaum“ mit dem Ziel, mehr Baumarten unter Schutz zu stellen – zum Beispiel den Schwarzen Holunder oder den Maulbeerbaum.
Weiters sollen Ersatzbäume rascher „klimawirksam“ werden, zum Beispiel durch die Vorschreibung größerer Ersatzbäume (Stammumfang 16 bis 18 cm) mit größerem Kronenvolumen oder durch die Möglichkeit zur Pflanzung von „XL-Bäumen“.
Neu ist auch die Ausweitung der Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen. Dadurch soll es insgesamt zu mehr punktuellen Entsiegelungen und mehr gepflanzten Ersatzbäumen kommen.
Gegen rechtswidriges Verhalten will die Stadt noch schärfer vorgehen – zum Beispiel durch die Möglichkeit der Vorschreibung von Wiederherstellungsmaßnahmen und durch eine Erhöhung der Verwaltungsstrafen sowie durch eine Hemmung der Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung.
Ausgedehnt wird auch die Frist, bis eine Ersatzpflanzung als erfüllt gilt – und zwar von fünf auf zehn Jahre: Dadurch wird der Bestand der Ersatzbäume bleibt länger gesichert.
Mehr Geld für Baumschutz
Durch die Anhebung der Ausgleichsabgabe soll auch mehr Geld für den Baum- und Klimaschutz zur Verfügung stehen: Die seit 1998 nicht erhöhte Abgabe wird von 1.090 Euro auf 5.000 Euro angehoben und soll künftig auch valorisiert werden.
Wird eine bewilligte Baumentfernung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides durchgeführt, erlischt die erteilte Bewilligung. Damit will man jahrelanges „Vorrätighalten“ von Fällungsbewilligungen verhindern.
„Mit der vorliegenden Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes gehen wir einen großen Schritt in Richtung Klima-Anpassung unserer Stadt: Jedes „Mehr“ an Grün trägt dazu bei, die heißer werdenden Sommer erträglicher zu machen und die Erholungsmöglichkeiten innerhalb Wiens weiter auszubauen“, ist Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky überzeugt.