Bei vielen Immobilienkäufen wird ein Großteil des Kaufpreises aus Eigenmitteln eingebracht. Manchmal sind diese jedoch in bestehenden Immobilien gebunden. Was noch vor einigen Jahren problemlos über ein Bau- und Wohnkonto abgewickelt wurde, kam mit August 2022 zum Stillstand. Mit Wirkung zum 1. April 2023 wurde eine „Nachbesserung“ der KIM-V vorgenommen.
Aktuell (August 2023) gelten folgende gesetzlichen Rahmenbedingungen:
Laufzeit maximal 2 Jahre,
Maximal 80 % des Schätzwertes der zu verkaufenden Liegenschaft,
Vorlasten müssen berücksichtigt und abgezogen werden,
Rückzahlung erfolgt durch Immobilienverkauf
Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zwischenfinanzierung muss das Kreditinstitut eine einverleibungsfähige Pfandurkunde in Höhe der Baukontofinanzierung einholen (sofern Verkaufsobjekt vom Eigentümer/ Angehörigen bewohnt wird)
Bei Fremdnutzung ist eine Hypothek im Grundbuch erforderlich
Auch wenn es die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun wieder ermöglichen, so ist doch der Zugang zu dem Thema bei den Kreditinstituten durchaus unterschiedlich.
Nähere Informationen dazu, sowie professionelle Beratung durch einen RE/MAX-Immobilienexperten erhalten Sie in unserem Büro in der Brünner Straße 13 (Telefon 01-996 20 31, Mail: office@remax-dreams.at) und auf www.remax-dreams.at.