Donaufeld: Nach Urteil steht Baustart unmittelbar bevor

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Symbolbild Donaufeld. Bild: DFZ.
Symbolbild Donaufeld. Bild: DFZ.
Stein

Die aktuelle Runde im Kampf zwischen Umweltorganisationen und Bauträger in Sachen Stadtentwicklungsgebiet Donaufeld geht eindeutig an die Bauträger. Das Verwaltungsgericht Wien hat die Beschwerden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Bewilligungen abgewiesen. Damit können alle gültigen Baubescheide sofort umgesetzt werden. Die Umweltorganisation VIRUS sieht „das Naturschutzverfahren nach kuriosem Verlauf nur vorläufig zu Ende“ und will weiterkämpfen.

In zwei Sitzungen letzte Woche Montag und Donnerstag sprach der Richter am Verwaltungsgericht Wien relativ überraschend sofort sein Urteil mündlich. Die umfangreichen Beschwerden gegen die naurschutzrechtliche Bewilligung der MA22 seitens Virus wurden abgewiesen. Ein Vertreter der Bauträger erlärte gegenüber der DFZ, dass alle Baubescheide vorliegen und auch unmittelbar die ersten vorbereitenden Arbeiten beginnen sollen. In den nächsten Tagen werden die Bauträger beraten, wie es im Detail weitergeht. Ein effektiver Baustart im 2. Halbjahr ist mehr als wahrscheinlich. In dieser ersten Bauphase auf etwa zehn von über 50 Hektar sollen etwa 1.600 Wohnungen – über 90% geförderter Wohnbau – und ein Studentenheim errichtet werden.

Virus-Sprecher Wolfgang Rehm: „Wir haben am Wiener  Landesverwaltungsgericht einen maximal desinteressiert wirkenden  Verwaltungsrichter erlebt. Die Wahrung unserer Verfahrensrechte war von der Akteneinsicht bis zur mündlichen Verhandlung nur äußerst  eingeschränkt möglich. Die Entscheidung nach abruptem Verhandlungsabbruch müssen und werden wir nun beim  Verwaltungsgerichtshof bekämpfen“. Rehm sieht ein „Damoklesschwert Rechtsunsicherheit“, sollte tatsächlich heuer ein Baustart erfolgen.

Das Donaufeld im 21. Wiener Gemeindebezirk ist eine heiß umkämpfte Konfliktzone. Während die Stadt Wien an uralten Plänen zur Verbauung festhält und eine Umweltverträglichkeitsprüfung bisher verweigert  hat, setzt sich die Bürgerinitiative „Freies Donaufeld“ gegen den  zunehmenden Bodenverbrauch und für den Erhalt dieses fruchtbaren  Schwemmlandes mit guter Wasserversorgung ein. Als Folge der massiven  Naturschutzkonflikte ist die Umweltorganisation VIRUS auf den Plan  getreten und hat nach zweijährigem Naturschutzverfahren 2023 von  ihrem Beschwerderecht gegen den Bescheid der Stadt Wien für den  Bauteil “ an den Schanzen“ Gebrauch gemacht. Diese Beschwerde wurde  nun abgewiesen.

„Das wäre an sich nichts Besonderes aber die Umstände  des Verfahrens sind es, das kann ich aufgrund unserer langjährigen  Erfahrung mit dutzenden Umweltverfahren sagen. Hier hat es nach unserer Ansicht durchgängig an der gebotenen Neutralität der Verfahrensführung gefehlt“, kritisiert Rehm. Während den  Projektwerbern Unterlagen proaktiv am Silbertablett serviert worden  seien, habe man bei den Versuchen der Beschwerdeführer den unübersichtlich geführten und lückenhaften Akt zu ergründen und  Unterlagen ebenfalls unbürokratisch elektronisch zu erhalten „den Amtsschimmel wiehern lassen“, so Virus.

Gutachter seien keine bestellt sondern lediglich in letzter Minute zwei Amtssachverständige der Stadt Wien  mit zur mündlichen Verhandlung geladen worden. Dies, obwohl der ASV  für Naturschutz gleichzeitig im Beschwerdeverfahren noch für die  Behörde tätig geworden und obwohl die ASV für Stadtplanung vom mächtigen Stadtbaudirektor zu Programmkoordinatorin für eben das Donaufeld ernannt worden war, kritisert Rehm.

Der Gipfel ist für VIRUS laut einer Aussendung aber die für lediglich eine Tagsatzung geplante und  dann nur um eine weitere kurze Tagsatzung verlängerte Verhandlung   gewesen, laut Rehm völlig unzureichend: „Hier wurde ein  Minimalismusrekord aufgestellt. Das Kuriosum dass einen Richter  offenkundig Unionsrecht nicht interessiert, obwohl im Umweltbereich  alles auf EU-Recht aufgebaut ist trat hinzu“. Nur ein Bruchteil der  Beweisthemen habe überhaupt angesprochen werden können. „Wir sehen  daher die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf eine mündliche  Verhandlung verkürzt. Nicht einmal die unzureichenden Auflagen waren  es der Mühe wert diese Frage auch nur anzureißen. Es gab zwar keinen  Verhandlungsplan aber die Uhr als den bestimmenden Faktor,“  kritisiert Rehm und setzt zur Objektivität des Verfahrens nach:  „Diese quasi Nichtverhandlung erweckte für uns den Eindruck einer vom Ergebnis unabhängigen, längst vorab feststehenden Entscheidung.“ 

Jetzt müsse abgewartet werden, bis der Richter am Verwaltungsgericht  Wien seiner Verkündung auch ein begründetes Erkenntnis folgen lässt,  damit im Anschluss Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden kann. „Nachdem der Naturschutzbescheid zumindest vorübergehend Rechtskraft erlangt hat, könnte aktuell gebaut werden, über den  Projektwerbern hinge dann allerdings das Damoklesschwert einer nicht  gegebenen Rechtssicherheit“, warnt Rehm abschließend.