Gelbe Linien zeigen Halte- & Parkverbot an

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Gelbe Linie Am Schlingermarkt. Die Autos rechts dürfen hier nicht stehen.. Bild: DFZ.
Gelbe Linie Am Schlingermarkt. Die Autos rechts dürfen hier nicht stehen.. Bild: DFZ.
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Eigentlich gibt es sie in Wien schon seit Mitte 2013: Gelbe Linien an der Gehsteigkante. Sie markieren ein Halte- & Parkverbot. In Floridsdorf sind sie noch ungewöhnlich und eher die Ausnahme. Im schlimmsten Fall können Lenker ihr Auto statt am Abstellplatz, am großen Parkplatz der Abschleppgruppe der MA48 in Simmering wiederfinden. Was dann auch insgesamt um die 300,- Euro kostet.

Durchgehende gelbe Linien zeigen ein Halte- und Parkverbot an, unterbrochene gelbe Linien bedeuten ‘Parken verboten’. In Wien werden die gelben Linien grundsätzlich an der Gehsteigkante angebracht. Nur wenn es an der betreffenden Stelle keinen Gehsteig gibt, wird am Fahrbahnrand markiert. Zusätzlich können legale Parkplätze durch weiße Bodenmarkierungen gekennzeichnet werden. Die Kundmachung durch gelbe Linien ist in der Anbringung und Erhaltung kostengünstiger als die traditionelle Beschilderung mit Halte- und Parkverbotszeichen.

Wie wenig die gelben Linien noch bekannt sind, konnte man sich Ende 2019 bei der Zufahrt von der Brünner Straße überzeugen: Nach dem Umbau des Bereichs an der Straßenbahnhaltestelle wurde an der Engstelle am ‘Floridsdorfer Markt’ rechts eine gelbe Linie aufgemalt. Auf der linken Seite blieb und bleibt das Parken für zwei bis drei Autos erlaubt. Das wurde die ersten Wochen sogar von Wiener-Wohnen-Fahrzeugen ignoriert oder nicht beachtet.

Wo gibt es in Floridsdorf sonst noch gelbe Linien?

Amperegasse, Anton-Störck-Gasse, Fillenbaumgasse, Grellgasse 15, Höbarthgasse, Oberhummergasse und neu in der Anton-Schall-Gasse.


„Durch die gelben Linien ist eindeutig ersichtlich, an welchen Stellen das Halten und Parken verboten ist und wo die LenkerInnen ihre Fahrzeuge rechtskonform abstellen können“, so Pepi Fischer, Vorsitzender der Floridsdorfer Verkehrskommission.
Übrigens: Sind die gelben Linien durch Schnee oder Schneematsch verdeckt, sind sie ungültig. Fischer: „Bei Unklarheiten ist es sinnvoll, z. B. ein Foto mit dem Mobiltelefon zu machen, das im Falle einer Anzeige oder eines Verfahrens als Beweis vorgelegt werden kann. Auch Zeugenaussagen werden berücksichtigt.“