Neue Flächenwidmung Nordrandsiedlung: Jetzt öffentliche Einsichtnahme des Plandokuments Nummer 8295

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Bezirksvorsteher Georg Papai mit den Plänen für die neue Flächenwidmung in der Nordrandsiedlung. Bild: BV21.
Bezirksvorsteher Georg Papai mit den Plänen für die neue Flächenwidmung in der Nordrandsiedlung. Bild: BV21.
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Nordrandsiedlung: Im Zuge der öffentlichen Einsichtnahme des Plandokuments Nummer 8295 haben nun alle Bürger die Möglichkeit, von 29. April bis 10. Juni eine persönliche Stellungnahme dazu abzugeben.

Auffälliges Merkmal der Nordrandsiedlung im – wie der Name schon sagt – Norden Floridsdorfs zwischen Schnellbahn und Stadtgrenze sind die für ein Siedlungsgebiet in einer Stadt verhältnismäßig großen Grundstücke. Tatsächlich wurde die Nordrandsiedlung mit ihren anfangs sehr einfachen Behausungen vor rund 80 Jahren gegründet. 324 Familien wurden hier angesiedelt, durchwegs Arbeitslose und Ausgesteuerte, die sich auf den jeweils 1.200 Quadratmeter großen Parzellen mit Gemüseanbau und Tierhaltung selbst versorgen können sollten.

Heute hat die Stadtentwicklung diese Szenerie eingeholt: Das Gebiet ist durch S- Bahn und U-Bahn bestens erschlossen, Tierhaltung gibt es nicht mehr, stattdessen locken die großen Grundstücke Bauträger an, die einerseits die gestiegenen Grundstückspreise zahlen können und andererseits die gegenwärtige Bebaubarkeit der Liegenschaften voll ausreizen.

Zahlreiche BewohnerInnen der Nordrandsiedlung sind daher mit der Bitte an die Bezirksvorstehung herangetreten, das Problem der zunehmenden überdimensionierten Verbauung zu regeln, die nicht im Sinne der Siedlerinnen und Siedler ist.

Schon vor gut 3 Jahren hat Bezirksvorsteher Georg Papai die Planungs- ExpertInnen der zuständigen Magistratsabteilung 21 gebeten, im Zuge einer anstehenden Überarbeitung des Flächenwidmungs-und bebauungsplanes Vorschläge im Sinne der BewohnerInnen auszuarbeiten. – Sein Credo damals wie heute: „Siedlungsgebiet muss Siedlungsgebiet bleiben!“

1.155 SiedlerInnen wurden damals persönlich zu einer anonymen Abstimmung, wie die Bebauungsbestimmungen künftig lauten könnten, eingeladen. Die Rücklaufquote war enorm, allerdings beeilte sich das seinerzeit grüne Planungsressort nicht mit der Umsetzung der Ergebnisse. „Deshalb freut es mich besonders, dass unter der neuen Planungsstadträtin Ulli Sima nun möglich ist, was unter ihrer Vorgängerin nicht möglich war, nämlich die Wünsche der SiedlerInnen zu berücksichtigen und sogar die Regelung von 500 qm als Untergrenze pro Bauplatz mit aufzunehmen“, zeigt sich Bezirksvorsteher Papai zuversichtlich, dass der vorliegende Entwurf ankommen wird.

Mitbestimmung – so geht’s:

Im Zuge der öffentlichen Einsichtnahme des Plandokuments Nummer 8295 haben nun alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, von 29. April bis 10. Juni eine persönliche Stellungnahme dazu abzugeben.

Ort:
Servicestelle Stadtentwicklung
1010 Wien, Rathausstraße 14-16,
1.Stock, Zi. 116
Tel.: +4314000 8840
E-Mail: servicestelle.stadtentwicklung@ma21.wien.gv.at Mo, Mi, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Di, Do 8.00 bis 17.30 Uhr

Online sind alle Informationen zum Plandokument verfügbar unter

www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/

Während der öffentlichen Auflage können Stellungnahmen schriftlich an die Magistratsabteilung 21 gerichtet oder über das Online-Formular wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/ unter Angabe der Nummer des Flachenwidmungs- und Bebauungsplans 8295 eingebracht werden.

Hinweis:
Die persönliche Beratung ist derzeit nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Um die Pläne vor Ort einzusehen, ist eine FFP2 Maske mitzubringen. flaechenwidmung/aktuell abzurufen.