Schloßhofer Straße: Neue Parkregeln

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„Der Sinn der Geschäftsstraßenregelung ist es, eine höhere Fluktuation in der Stellplatzausnutzung vor Geschäften zu erreichen“, erläutert der Vorsitzende der Bezirksverkehrskommission, Bezirksrat Josef Fischer, anlässlich der Aufstellung der Verkehrszeichen. Bild: BV21.
„Der Sinn der Geschäftsstraßenregelung ist es, eine höhere Fluktuation in der Stellplatzausnutzung vor Geschäften zu erreichen“, erläutert der Vorsitzende der Bezirksverkehrskommission, Bezirksrat Josef Fischer, anlässlich der Aufstellung der Verkehrszeichen. Bild: BV21.
Stein

Kleine Adaption der Parkpickerlregelung in Floridsdorf: Auf vielfachen Wunsch der Geschäftsinhaber und Kunden wurde in der Schloßhofer Straße der ‘Geschäftsstraßenbereich’ ausgweitet. Mit Jahresbeginn sind die Bereiche zwischen den Ordnungsnummern 22 bis 30 bzw. 25 bis 31 in die Geschäftsstraßenregelung mit einbezogen.

Konkret bedeutet das: Werktags Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 und Samstag von 8:00 bis 12:00 dürfen Floridsdorfer Parkpickerlbesitzerhier zwar weiterhin gratis parken, müssen aber eine Parkuhr einlegen und die maximale Abstelldauer beträgt 1, 5 Stunden.

„Der Sinn der Geschäftsstraßenregelung ist es, eine höhere Fluktuation in der Stellplatzausnutzung vor Geschäften zu erreichen“, erläutert der Vorsitzende der Bezirksverkehrskommission, Bezirksrat Josef Fischer, anlässlich der Aufstellung der Verkehrszeichen.