Wie blickdicht darf ein Gartenzaun sein?

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Gartenzaun in der Rittingergasse, der so nicht stehen bleiben darf. Bild: Privat.
Gartenzaun in der Rittingergasse, der so nicht stehen bleiben darf. Bild: Privat.
Stein

Aufregung bei unzähligen Floridsdorfer Einfamilienhausbesitzern. Sie sollen nämlich plötzlich ihren Gartenzaun umbauen oder gar abreißen.

Rudolf Wotruba zur DFZ: „Wir haben ein Grundstück in der Rittingergasse (Bild) und meine Tochter will sich zumindest auf ein paar Quadratmetern vor neugierigen Blicken schützen. Plötzlich sagt die MA37, der Zaun ist nicht vorschriftsmäßig.”

Die Beamten hätten gesagt, aktuell liegen bereits 100 Anzeigen alleine in Floridsdorf vor.

Mag. Tempelmayr von der MA37 bestätigt: „Ja, es gibt einige anonyme Anzeigen. Laut §86 dürfen Einfriedungen das örtliche Stadtbild nicht beeinträchtigen. Und Zäune sind genehmigungspflichtig, darauf vergessen Viele. Da gibt es keine Willkür. Fälle sind divergierend. Mögliche Ausnahmen definiert die MA19.” Grundsätzlich: 2,50m Höhe ist erlaubt, und auch „gegen Hecken haben wir nichts!”. Bei Sichtschutzplanen kommt es auf die Durchsichtigkeit an. Das gilt nur für straßenseitige Zäune.

Wotruba ist erbost: „Wir müssen jetzt nach zig Gesprächen Bahnen rausnehmen aus dem Zaun! Da bleibt Unbehagen, dass eine Mitarbeiterin das frei entscheiden kann und uns schikaniert hat. Da ist man sehr wohl der Willkür von  Beamten ausgesetzt!”