Die große Wechselkröten-‚Zählung‘

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Wechselkröte im Donaufeld. Bild: Harald Illsinger.
Wechselkröte im Donaufeld. Bild: Harald Illsinger.
Stein

Die acht bis neun Zentimeter große Wechselkröte macht in Sachen Beliebtheit nicht unbedingt Koalas in Schönbrunn Konkurrenz. Der Froschlurch ist aber ebenso gefährdet und in Wien streng geschützt. Auffällig sind die vielen grünen Inselflecken, die nur am Bauch fehlen.

Dr. Lukas Landler vom Institut für Zoologie der BOKU in Wien betreut mit Univ. Doz. Günter Gollmann (Universität Wien) und MSc. Stephan Burgstaller (BOKU) ein Wechselkröten-Projekt im Donaufeld. Eines von mehreren in ganz Wien. Er hat eine Abschätzung der Wechselkrötenpopulation im Donaufeld durchgeführt. Bekanntlich soll 2021 im östlichen Teil die Bebauung beginnen.

Er wandte von April bis Juli eine wöchentliche Fang-Wiederfang-Methode bei erwachsenen Tiere an: Wechselkröten wurden fotografiert und anhand der Rückenmuster wiedererkannt. Der Standort mit den meisten Funden liegt im ersten Baugebiet, hier fand auch die Laichsaison 2020 statt. „Die Teilpopulation wird von uns mit einer Größe von 121 fortpflanzungsfähigen Wechselkröten geschätzt.“ Landler ergänzt: „Wichtig ist anzumerken, dass allerdings das gesamte umliegende Gebiet als Lebensraum der Wechselkröte anzunehmen ist.“

Wechselkröten benötigen neben dem Laichgewässer einen Sommerlebensraum und Überwinterungshabitate. Die Wechselkröte ist in Wien streng geschützt und auch in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet. Das heißt, für diese Art müssen bei Verbauungen Ersatzlebensräume zur Verfügung gestellt werden. Landler: „Hier ist neben Fragen des freien und unverbauten Raumes die zeitliche Frage sehr wichtig. Bevor bestehende Laichgewässer entfernt werden, müssen passende Ersatzlaichgewässer im selben Gebiet angeboten werden, damit die Population nicht darunter leidet.“

Ein Erhalt von Wechselkrötenpopulationen nach Bautätigkeiten sei grundsätzlich möglich: „Im Rudolf-Bednar Park im 2. Bezirk gibt es eine stabile Population von 200 bis 250 Tieren auf etwa drei Hektar, mit ausreichendem Angebot an Gewässern und Landlebensraum.“ Laut Schreiben der Umweltbehörde MA22 ist vorgeschrieben, vor Beginn der Bauarbeiten Erstatzmaßnahmen zu setzen. -H. Neumayer