Radar-Offensive gegen Extrem-Raser auf Wiens Straßen!

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Symmbolbild Radwar. Bild: efes/Pixabay.
Symmbolbild Radwar. Bild: efes/Pixabay.
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Rasen Hauptunfallursache für tödliche Verkehrsunfälle – Stadt stellt LPD Wien zusätzliche Radarboxen zur Überwachung von Gemeindestraßen zur Verfügung.

Die Statistiken sind eindeutig: Überhöhte Fahrgeschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für tödliche Verkehrsunfälle. Besonders besorgniserregend ist, dass diese Zahl seit einigen Jahren steigt, bedingt vor allem durch Raser und sogenannte Roadrunner – Extrem-Raser, die regelmäßig illegale Auto-Rennen auf Wiens Straßen veranstalten. „Mit rücksichtlosen Duellen und schwindelerregenden Geschwindigkeiten mitten im Ortsgebiet wie 160 km/h am Ring sind Straßenrowdies und illegale Straßenrennen leider auch in Wien bedrohliche Realität“, sagt Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Und weiter: „Wir haben den Straßenrowdies schon seit längerem den Kampf angesagt. Eine effektive Überwachung und Geschwindigkeits-Kontrolle spielt in diesem Kampf natürlich eine zentrale Rolle. Wir wollen diese Kontrolle daher verstärken und der Polizei zusätzliche Radarboxen und Kameras zur Verfügung stellen, um insbesondere die in der Raser-Szene beliebten Straßen in Wien konsequent zu überwachen.“

Immer wieder kommen Unbeteiligte bei Unfällen mit Rasern ums Leben. So hatte im Herbst 2022 der Tod einer zweifachen Mutter durch einen Raser am Ring für tiefe Betroffenheit gesorgt. „Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Daher hat der Gesetzgeber die Sanktionen für erhebliches Schnellfahren in den letzten Jahren auch konsequent verschärft. Strafen wurden massiv angehoben, Führerscheinentziehungszeiten verlängert und mit 1. März 2024 können in Extremfällen Fahrzeuge beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden. Das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer betreffend die Gefährlichkeit von Rasen muss angehoben und Straftäter müssen konsequent verfolgt werden. Radarboxen sind effektive Mittel dafür, insbesondere auch um den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen zum Durchbruch zu verhelfen. Ich freue mich, dass die Stadt Wien hier die Wiener Polizei mit zusätzlichen Geräten, die natürlich auf dem neuesten Stand der Technik sind, unterstützt“, so der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl.

Breites Maßnahmenpaket gegen Raser – Schwerpunktkontrollen ausgeweitet

Im Kampf gegen Extrem-Raser setzt die Stadt bereits auf ein breites Maßnahmenbündel: von verstärkten Schwerpunktaktionen gemeinsam mit der Polizei über bauliche Maßnahmen an beliebten Hotspots wie Betonleitwänden am Kahlenbergparkplatz und der Filmteichstraße in Favoriten bis hin zu einer Bewusstseinskampagne inklusive aufrüttelnder Kino-Spots.

Die aktuelle Bilanz aus 2023 zeigt: Im letzten Jahr wurden mehr als 26.600 Anzeigen wegen Schnellfahrens ausgestellt, in 154 Fällen wurde der Führerschein entzogen. Im Zuge der Schwerpunktkontrollen wurden mehr als 150 auffällige Fahrzeuge untersucht und bei 55 Autos, also bei über einem Drittel der Fahrzeuge, führte die technische Untersuchung gar zu einer Abnahme des Kennzeichens. Zudem hagelte es im Rahmen der Schwerpunktkontrollen über 1.400 Anzeigen, in 244 Fällen wurde ein Schnellrichter beigezogen, der unmittelbar vor Ort das Strafmaß aussprach.

Radarüberwachung auf beliebten Raser-Strecken in Wien

Als weitere Maßnahme sollen nun die Radarkontrollen verstärkt werden. Die Idee ist, mit den durch die Stadt Wien angeschafften Radarboxen auch das Gemeindestraßennetz, im Besonderen die Hauptstraßen A, einer effektiveren Radarkontrolle zu unterziehen. Denn: Das Bundesministerium für Inneres – das für den Großteil der österreichweiten Radarboxen verantwortlich ist – legt den Fokus auf die Überwachung von Bundesstraßen. Die neuen, zusätzlichen Radarboxen dagegen sollen vor allem auf Wiener Gemeindestraßen – insbesondere beliebten Raser-Strecken in der Stadt – zum Einsatz kommen.

Neben den Schauplätzen der Roadrunner-Szene etwa auf der B17 Triester Straße und B221 Gürtel betrifft das etwa die Laaer-Berg-Straße als Zufahrtsstraße zur Filmteichstraße, die Grinzinger Straße, Höhenstraße und Himmelstraße als Zufahrten zum Parkplatz am Kahlenberg, die Heiligenstädter Straße sowie den Ring, wo gerne spontane Straßenrennen veranstaltet werden.

Zum Ziel der verstärkten Überwachung der notorischen Raser werden seitens der Stadt Wien in den kommenden Jahren Radarkästen sowie zusätzliche Kameras – mit einem Gesamtwert von bis zu 3 Mio. Euro – beschafft und in weiterer Folge der Landespolizeidirektion Wien zur Verfügung gestellt. In Kürze soll eine Ausschreibung starten und eine Rahmenvereinbarung über bis zu 40 Kameras abgeschlossen werden. Der Beschluss dazu steht nächste Woche auf der Tagesordnung des Mobilitätsausschusses.

Forderungs-Katalog der Stadt Wien gegen Extrem-Raser an Bund

Eine konsequentere Überwachung der beliebten Raser-Hotspots in Wien ist ein weiterer zentraler Baustein im Kampf gegen die Roadrunner-Szene in Wien. Für Sima ist aber klar: Es müssen weitere Schritte gesetzt werden – und zwar auf Bundesebene. Im letzten Jahr fand auf Einladung der Mobilitätsstadträtin erstmals eine Anti-Raser-Enquete in Wien statt. Aus dem intensiven Austausch mit zahlreichen Expert*innen ist ein Forderungskatalog der Stadt Wien an die Bundesebene hervorgegangen. Die Stadt fordert vom Bund u.a.:

  • Schaffung eines Straftatbestands „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ nach Vorbild des §315d im deutschen Strafgesetzbuch. Die bloße Teilnahme an illegalen Rennen soll wie in Deutschland demnach bereits zu einer 2-jährigen Haftstrafe führen.
  • Standardmäßige Auslesung der elektronischen Fahrzeugdaten bei gerichtlicher Strafverfolgung – so konnten in Deutschland viele Straßenrennen-Teilnehmer überführt werden, weil diese Daten viel aussagekräftiger sind als eine herkömmliche Rekonstruierung des Unfallhergangs
  • Verpflichtende Installation von Geschwindigkeitsbegrenzern auf Kosten der Zulassungsbesitzer bei Fällen von Extrem-Rasen
  • Ein bundesweit einheitliches Verwaltungsstrafregister, um Wiederholungstäter über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu identifizieren und dadurch stringente Verwaltungsstrafverfahren führen zu können. Ohne ein solches wissen die Bundesländer nichts von den Vergehen in anderen Bundesländern.