Der Baum des Nachbarn

963
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Rimser. Bild: Privat.
Stein

Bäume und Pflanzen missachten die von Menschen errichteten Liegenschaftsgrenzen und wachsen wohin und wie es ihnen gefällt.

Was kann aber ein Liegenschaftseigentümer machen, wenn Bäume und Pflanzen des Nachbarn in seinen Garten ragen und ihm das nicht behagt? Zunächst empfiehlt es sich mit dem Nachbarn, auf dessen Grund sich der Baum oder die Pflanzen befinden, das Gespräch zu suchen. Findet sich keine Lösung dann gilt Folgendes: Jedermann darf die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer Pflanze entfernen und die über seinen Luftraum hängenden Äste abschneiden. Der Gesetzgeber räumt also jedem Liegenschaftseigentümer ein Selbsthilferecht ein, wobei der Baum/die Pflanzen natürlich geschont werden müssen.

Die Entfernung hat also immer fachgerecht zu erfolgen. Diese Kosten der Entfernung trägt derjenige, der diese vornimmt. Sollte durch den Überhang oder Bewuchs ein Schaden entstanden sein oder drohen, muss der Eigentümer des Baumes die Hälfte der Kosten tragen. Den Garten des Eigentümers des Baumes darf man anlässlich der Entfernung aber nicht ohne Erlaubnis betreten, weil ansonsten eine Besitzstörung vorliegt. Sollte durch die Entfernung der Wurzeln im eigenen Grund die Standsicherheit des Baumes gefährdet sein, darf man diese auch nicht ohne weiteres entfernen. Dafür darf man aber die Früchte eines fremden Baumes von dem Ast pflücken, der über dem eigenen Grund hängt!

Mag. Alexander Rimser, Rechtsanwalt. Hermann-Bahr-Straße 8, 1210 Wien. T: 01/ 522 19 73.