Der Energieausweis ist verpflichtend!

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RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
RE/MAX Experte Roman Diem. Bild: Diem.
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Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Gesamtenergie-Effizienz eines Gebäudes angibt und hat vier Faktoren zu enthalten, nämlich den spezifischen Heizwärmebedarf, den Primärenergie-Bedarf, die Kohlendioxid-Emissionen und den Gesamtenergie-Effizienz-Faktor und zwar in einer Skala, gegliedert nach Effizienzklassen. Diese Skala umfasst 9 Stufen und reicht von der Klasse G (dem schlechtesten Wert) bis zum besten Wert, der Klasse A++.

Verkäufer, Vermieter und Verpächter sind verpflichtet, bei Verkauf/Vermietung/Verpachtung einen Energieausweis vorzulegen und bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien einzelne Inhalte des Energieausweises anzuführen. Bei Nichtbefolgung drohen Strafen bis zu 1.450,- Euro pro Vergehen! Falls der Verkäufer/Vermieter/Verpächter keinen Energieausweis vorlegt, so gilt gemäß Gesetz automatisch zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergie-Effizienz als vereinbart.

Achtung: Weder die Vorlagepflicht, noch die Aushändigungspflicht, noch die Haftung des Erstellers für die Richtigkeit, noch die Folgen von Nichtvorlage oder Nichtaushändigung können per Vertrag ausgeschlossen werden!

Weitere Informationen, sowie professionelle Beratung durch einen RE/MAX-Immobilienexperten erhalten Sie in unserem Büro in der Brünner Straße 13 (E-Mail: office@remax-dreams.at, Telefon 01-996 20 31) und auf www.remax-dreams.at.